LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1891/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.04.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT16-306/2013-45; FA18A-013.21-2/2009-245
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Stellungnahme der Landesfinanzreferentin

Betreff:
Vereinbarung über Betrieb und Finanzierung der Verbundlinien 630, 631 und 671 (Businessline) für den Zeitraum April 2013 bis Dezember 2016, Landesanteil: € 470.000,00, VSt.: 1/690204-7420 „Beiträge an den Verkehrsverbund“

Über den Vertrag zur Businessline wird seit vielen Jahren eine Buserschließung des Flughafens Graz (ÖBB-Postbus GmbH, Linien 630 und 631) sowie des IBC beim Schwarzl-See (ÖBB-Postbus GmbH, Linien 630 bzw. Watzke GmbH &\; Co KG, Linie 671) bestellt.
Die Fahrplanzeiten sind mit dem Flughafen abgestimmt und stellen daher gemeinsam mit der Erschließung durch die S-Bahn ein attraktives Angebot für die Mitarbeiter und Fluggäste dar.
Der Vertrag zur Businessline, der mit Ende des Winterflugplanes am 2. April 2013 endet, soll bis zum Harmonisierungszeitpunkt des Konzessionsbündels Graz-Südwest (Laufzeit der Kraftfahrlinienkonzessionen) bis 10. Dezember 2016 verlängert werden.
Durch geschickte Kombination von S-Bahn und Bus können im neuen Fahrplan von Mo-Fr (von ca. 05:00 bis 22:00 Uhr) und an Wochenenden (von ca. 08:00 bis 20:00 Uhr) 2 Verbindungen je Stunde und Richtung angeboten werden. Auch der Anschluss zu den ersten Flügen ab Graz und von den letzten Flügen nach Graz (ca. 23:00 - 23:20 Uhr) ist gegeben. Der neue Fahrplan kann durch diese Kombination von S-Bahn und Bus unabhängig vom Flugplan ganzjährig gleich gestaltet werden.
Das IBC (International Business Center Graz) wird von Mo-Fr von ca. 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr in etwa stündlich Richtung Kalsdorf-Bahnhof bzw. Graz und an Wochenenden von 10:00 bis 20:00 Uhr zweistündlich angebunden.

Kosten und Finanzierung:
Der Finanzierungsbedarf des beschriebenen Verkehrsdienstes beträgt für den Zeitraum  April 2013 bis Dezember 2016 unter Einrechnung von 10 % Unvorhergesehenem und einer Wertsicherung von 10 % rund € 860.000,00. Das Land Steiermark beteiligt sich an den Kosten im Ausmaß von etwa 55 %, das sind rund € 470.000,00. Den Rest der Kosten übernehmen die Stadt Graz sowie die Gemeinde Feldkirchen, die Flughafen Graz Betriebsgesellschaft mbH. und die Betreibergesellschaft des IBC.
Die Zahlungen im Jahr 2013 (April bis Dezember) und 2014 in der Höhe von insgesamt rund € 200.000,00  sind bei der Vst. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" bedeckt. Für die Finanzierung der Jahre 2015 und 2016 in der Höhe von insgesamt rund € 270.000,00 ist in den jeweiligen Landesvoranschlägen entsprechend Vorsorge zu treffen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2013.



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Abteilung 16 wird ermächtigt, über die beschriebenen Leistungen Vereinbarungen mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH., den leistungserbringenden Verkehrsunternehmen sowie den weiteren Finanzierungspartnern über die Laufzeit von April 2013 bis Dezember 2016 abzuschließen.
  3. Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die Steirische Verkehrsverbund GmbH. in der Höhe von insgesamt rund € 470.000,00 für die genannte Vertragsdauer zu leisten.
  4. Die Zahlungen im Jahr 2013 (April bis Dezember) und 2014 in der Höhe von insgesamt rund € 200.000,00  sind bei der Vst. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" bedeckt. Für die Finanzierung der Jahre 2015 und 2016 in der Höhe von insgesamt rund € 270.000,00 ist in den jeweiligen Landesvoranschlägen entsprechend Vorsorge zu treffen.