EZ/OZ: 1893/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 19.04.2013, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT16-306/2013-55; FA18A013.22-3/2009-171
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Stellungnahme der Landesfinanzreferentin
Betreff:
3. Zusatzvertrag zum Vertrag über Verkehrsdienste der ÖBB
im Bundesland Steiermark (Finanzierung von Fahrzeugqualität auf vom Bund bestellten Verkehrsleistungen)\; Finanzierungsbeitrag des Landes für die Jahre 2013 bis 2019: € 7.300.000,--, VSt. 1/650124-7430 „Beiträge an die ÖBB für Verkehrsdienste“
Die ÖBB-PV AG als Teilrechtsnachfolger der ÖBB und das Land Steiermark haben am 25.09.1998 den "Vertrag über Verkehrsdienste der Österreichischen Bundesbahnen im Bundesland Steiermark" (nachfolgend "VDV Steiermark 1998") abgeschlossen. Dieser regelt den Einsatz von neuwertigem Wagenmaterial und die Aufrechterhaltung des Verkehrsangebotes auf Hauptbahnen sowie die Aufrechterhaltung des Verkehrsangebotes im Regionalbahnbereich in der Steiermark. In § 2a und § 3a des VDV Steiermark 1998 wird der Einsatz und die Finanzierung von 19 Wendezuggarnituren mit insgesamt 76 Zwischenwagen in Elektrotraktion geregelt. Dieser Abschnitt des Vertrages lief mit 31. Dezember 2012 aus.
Zur Sicherstellung eines leistungsfähigen und transparenten öffentlichen Schienenpersonenverkehrs gemäß § 7 ÖPNRV-G 1999 wurde die ÖBB-PV AG von der SCHIGmbH im Auftrag der Republik Österreich, vertreten durch das BMVIT, beauftragt, für den Bund bedarfsgerechte, sichere, effiziente und qualitativ hochwertige Schienenpersonenverkehrsdienste zu erbringen. Dazu wurde auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2007 am 03.04.2011 der "VDV SCHIG-ÖBB" abgeschlossen.
Auf Grundlage des VDV SCHIG-ÖBB erbringt die ÖBB-PV AG gemeinwirtschaftliche Schienenpersonenverkehrsleistungen. Darin werden sowohl die von der ÖBB-PV AG zu erbringenden Leistungen und die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung für die ÖBB-PV AG bestehenden Verpflichtungen, als auch die von der SCHIGmbH im Gegenzug dafür zu leistende Abgeltung vereinbart.
Aufgabe des Bundes gemäß § 7 ÖPNRV-G 1999 ist die Sicherstellung eines Grundangebotes im öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr im Umfang der im Fahrplanjahr 1999/2000 bestellten oder erbrachten Leistungen. Ausgenommen davon ist die Sicherstellung der für die Aufrechterhaltung des Grundangebotes durch Ländermittel erbrachten Leistungen im Umfang der vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes abgeschlossenen Verkehrsdienstverträge.
Die Zahlungen gemäß § 3a des VDV Steiermark 1998, der vor Inkrafttreten des ÖPNRV-G 1999 abgeschlossen wurde, stellen gemäß § 7 ÖPNRV-G 1999 Zuzahlungen des Landes Steiermark zu vom Bund bestellten Leistungen im Bundesland Steiermark dar. Eine kostendeckende Finanzierung gemäß Anhang zur VO (EG) Nr. 1370/2007 ist nur durch die Summe der Zahlungen von Bund und Land gegeben.
Die Laufzeit des VDV SCHIG-ÖBB endet mit 31.12.2019, jene von § 2a und § 3a VDV Steiermark 1998 endete mit 31.12.2012. Die Leistung im VDV SCHIG-ÖBB wurde gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 vergeben und kann kostendeckend nur unter Berücksichtigung der Zuzahlungen der Länder (in diesem Fall des Landes Steiermark) erbracht werden. Die Ex-ante-Kalkulation dieser Leistung gemäß Anhang zur VO (EG) Nr. 1370/2007 fand unter Einbeziehung dieser anteiligen Bestellung statt, ebenso wird diese bei der jährlichen Ex-post-Prüfung angerechnet. Zur Sicherstellung der Erbringung dieser Leistung, die bis 31. Dezember 2019 gemäß den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 angekündigt und vergeben wurden, beabsichtigen das Land Steiermark und die ÖBB-PV AG, den Fahrzeugeinsatz gemäß § 2a des VDV Steiermark 1998 und die Fahrzeugfinanzierung gem. § 3a des VDV Steiermark 1998 bis 31.12.2019 zu verlängern.
Dabei soll die Höhe des vom Land Steiermark zu entrichtenden Finanzierungsbeitrages dem Umstand Rechnung tragen, dass ab der Fahrplanperiode 2012/2013 ein Teil der zur Sicherstellung des Grundangebotes in der Steiermark gem. § 7 ÖPNRV-G 1999 erforderlichen und vertragsgegenständlichen City-Shuttle-Fahrzeugflotte das Ende der wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht und der Finanzierungsbeitrag gem. § 3a des VDV Steiermark 1998 den sich dadurch vermindernden Aufwendungen folgend jährlich reduziert werden soll.
Jene Mittel aus § 3a des VDV Steiermark 1998, die der Finanzierung von 19 Wendezuggarnituren dienen und infolge des Überschreitens der wirtschaftlichen Lebensdauer der betroffenen Fahrzeuge nicht mehr für deren Finanzierung benötigt werden, sollen weiterhin nach den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zur dauerhaften Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebotes auf dem Netz der ÖBB-Infrastruktur AG im Bundesland Steiermark eingesetzt werden. Dies kann entweder durch die erhöhte Abgeltung für neues Wagenmaterial oder durch die Bestellung von zusätzlichen Verkehrsleistungen erfolgen.
In diesem Zusammenhang wird auf den Grundsatzbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juli 2012, GZ. FA18A-013.22-3/2009-156, hingewiesen, in dem die Fahrzeugfinanzierung und die Sicherstellung des Nachverkehrs-Grundangebotes der ÖBB bereits beschlossen wurde.
Der jährliche Finanzierungsbeitrag des Landes gemäß § 3a des VDV Steiermark 1998 beträgt demgemäß
im Jahr 2013 € 1.665.242,--
im Jahr 2014 € 1.364.786,--
im Jahr 2015 € 1.054.908,--
im Jahr 2016 € 949.879,--
im Jahr 2017 € 877.599,--
im Jahr 2018 € 652.522,--
im Jahr 2019 € 518.634,--
Zwischensumme € 7.083.570,--
+ rund 3 % Unvorhergesehenes € 216.430,--
Summe € 7.300.000,--
Die Mittelbereitstellung und Bedeckung in den Jahren 2013 und 2014 in der Höhe von insgesamt € 3.030.028,-- erfolgt bei der VSt. 1/650124-7430 "Beiträge an die ÖBB für Verkehrsdienste". Für die Finanzierung in den Jahren 2015 bis 2019 ist in den jeweiligen Landesvoranschlägen entsprechend Vorsorge zu treffen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2013.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
- Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
- Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, den "3. Zusatzvertrag zum Vertrag über Verkehrsdienste der Österreichischen Bundesbahnen im Bundesland Steiermark" (Vertragslaufzeit 01.01.2013 bis 31.12.2019) abzuschließen.
- Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die ÖBB-PV AG in der Höhe von insgesamt € 7.300.000,-- zu leisten.
- Die Mittelbereitstellung und Bedeckung in den Jahren 2013 und 2014 in der Höhe von insgesamt € 3.030.028,-- erfolgt bei der VSt. 1/650124-7430 "Beiträge an die ÖBB für Verkehrsdienste". Für die Finanzierung in den Jahren 2015 bis 2019 ist in den jeweiligen Landesvoranschlägen entsprechend Vorsorge zu treffen.