EZ/OZ: 1894/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 19.04.2013, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT16-306/2013-58; A16VT-OV.07-3/2013-6
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Stellungnahme der Landesfinanzreferentin
Betreff:
Schüler- und Lehrlingsfreifahrt im Verbundlinienverkehr –
Pauschalierung und Einführung Topticket\; Finanzierungsbeitrag des Landes in den Jahren 2013 und 2014: € 640.000,-- sowie ab 2015 ca. € 500.000,-- jährlich (zuzüglich Wertanpassung), VSt. 1/690104-7420 „Beitrag des Landes für den Verkehrsverbund“
Schüler- und Lehrlingsfreifahrt im Verbundlinienverkehr - Pauschalierung und Einführung Topticket
Im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt soll Schülern, Schülerinnen und Lehrlingen (zusätzlich zur weiter bestehenden Freifahrtregelung für die Fahrt zwischen Wohnort und Schule mit einem Selbstbehalt von € 19,60) durch Einführung einer preisgünstigen Gesamtnetz-Jahreskarte - dem sogenannten "Topticket" - eine räumlich und zeitlich möglichst weitgehende Nutzung des öffentlichen Verkehrs angeboten werden. Der Preis soll im Schuljahr 2013/14 € 96,-- betragen.
Der formale Hintergrund dazu ist die Übertragung der Abgeltungsbeträge für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt von der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) an den Verkehrsverbund Steiermark (VST) in Form einer Pauschalzahlung in Höhe von rd. € 48 Mio. exkl. USt. auf Basis des Schuljahres 2011/12. Die Fortschreibung dieses Pauschalbetrages erfolgt auf Basis des Verbraucherpreisindex, der Gesamtanzahl der Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrlinge im Bundesland Steiermark sowie der Veränderung der durchschnittlichen Reiseweite.
Der aktuelle Verhandlungsstand ist, dass die Verkehrsunternehmen weiterhin nach den bisherigen Regelungen entsprechend der einzelnen Ausweise abrechnen. Dabei ergibt sich in Summe systematisch eine Abweichung gegenüber dem Pauschalbetrag. Eine Analyse der letzten abgerechneten Schuljahre hat gezeigt, dass diese Abweichungen in beide Richtungen gegangen wären und immer deutlich unter 1% der Gesamtabgeltungssumme betragen hätten. Es ist vorgesehen, diese sich über die Jahre ergebenden Abweichungen über das Budget des Verkehrsverbundes Steiermark auszugleichen. Mit den am Verkehrsverbund Steiermark teilnehmenden Verkehrsunternehmen wird kurzfristig bis Mitte April noch geklärt, ob diese den Pauschalbetrag nicht doch eigenverantwortlich untereinander aufteilen wollen. In diesem Fall wäre ein Ausgleich über das Budget des Verkehrsverbundes Steiermark nicht erforderlich.
Mit der Ausgabe des "Topticket" sind Einnahmenverluste verbunden, welche vom BMWFJ und dem Verkehrsverbund je zur Hälfte getragen werden sollen. Die Aufteilung des Verbundanteiles soll zwischen Land und Stadt Graz in Anlehnung an die Finanzierung der Studienkarte im Verhältnis 60 % zu 40 % erfolgen. Die erwarteten Einnahmenverluste betragen für das Schuljahr 2013/14 zwischen € 1,5 und 1,6 Mio., von Seite des BMWFJ wird ein Maximalbetrag von € 0,8 Mio. zur Verfügung gestellt.
Der Finanzierungsanteil des Landes ergeht an die Steirische Verkehrsverbund GmbH. Die Beitragshöhen belaufen sich für die vom aktuell beschlossenen Landesbudget betroffenen Jahre wie folgt:
Jahr 2013 € 160.000,--
Jahr 2014 € 480.000,--
Summe € 640.000,--
Die Mittelbereitstellung und Bedeckung in den Jahren 2013 und 2014 in der Höhe von insgesamt € 640.000,-- erfolgt bei der VSt. 1/690104-7420 "Beitrag des Landes für den Verkehrsverbund". Für die Finanzierung ab dem Jahr 2015 in der Höhe von rund € 500.000,-- pro Jahr (zuzüglich Wertsicherung) ist im jeweiligen Landesvoranschlag entsprechend Vorsorge zu treffen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2013.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
- Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
- Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau wird ermächtigt, für die gegenständliche Einführung des "Topticket" eine Finanzierungsvereinbarung in Form eines Sideletter (Vertragspartner Land Steiermark, Stadt Graz und Steirische Verkehrsverbund GmbH) zum Grund- und Finanzierungsvertrag des Verkehrsverbundes Steiermark zu unterfertigen.
- Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die Steirische Verkehrsverbund GmbH zu leisten.
- Die Mittelbereitstellung und Bedeckung in den Jahren 2013 und 2014 in der Höhe von insgesamt € 640.000,-- erfolgt bei der VSt. 1/690104-7420 "Beitrag des Landes für den Verkehrsverbund". Für die Finanzierung ab dem Jahr 2015 in der Höhe von rund € 500.000,-- pro Jahr (zuzüglich Wertsicherung) ist im jeweiligen Landesvoranschlag entsprechend Vorsorge zu treffen.