EZ/OZ: 1619/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 03.12.2012, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT01-9484/2012-124
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Vereinbarung
Betreff:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank
Derzeit wird in Österreich von der öffentlichen Hand eine Vielzahl von Leistungen erbracht, die weder für die LeistungsempfängerInnen noch für die Gebietskörperschaften übersichtlich und transparent sind. Daher haben sich Bund und Länder darauf verständigt, ein Transparenzportal zu schaffen, über welches alle von ihnen angebotenen Leistungen - insbesondere Förderungen und Transferleistungen - abgerufen werden können\; sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als potentielle LeistungsempfängerInnen, als auch für die Gebietskörperschaften selbst in ihrer Funktion als leistende Stellen. Erst für eine zweite Phase ist geplant, in dieser Datenbank auch personenbezogene Daten über einzelne erbrachte bzw. empfangene Leistungen darzustellen.
Nach intensiven Verhandlungen und zahlreichen Arbeitssitzungen, an denen insbesondere VertreterInnen des Bundes (BMF, BKA) und der Länder teilnahmen, haben sich Bund und Länder in einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG auf eine stufenweise Vorgehensweise bei der Einrichtung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank geeinigt.
In der ersten Phase wird die sogenannte Leistungsangebotsdatenbank errichtet, in welche der Bund und die Länder ihre jeweiligen Leistungsangebote einpflegen. Der Bund wird die einheitliche Kategorisierung seiner Leistungsangebote bis Ende 2012 abschließen, die Länder haben die Erhebung, einheitliche Kategorisierung und Meldung ihrer gesamten Leistungsangebote bis 31.12.2013 vorzunehmen.
Bund und Länder erhalten durch diese Leistungsangebotsdatenbank die Möglichkeit, die öffentlichen Leistungen darzustellen, nach unterschiedlichen Kriterien systematisch abzufragen und besser aufeinander abzustimmen.
Von Jänner bis Februar 2014 wird gemeinsam durch Bund und Länder eine Evaluierung der Leistungsangebotsdatenbank durchgeführt. Im Falle eines positiven Ergebnisses sollen die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank, die auch personenbezogene Daten zu einzelnen Leistungen enthalten soll, vorbereitet werden.
Anfang des Jahres 2013 werden in Kooperation mit dem BMF die Arbeiten zur Erfassung des Leistungsangebotes der Steiermark beginnen, wobei auf die im Rahmen des Förderungscontrollings erarbeiteten Grundlagen wie den Förderungsbericht an den Landtag Steiermark aufgebaut werden kann.
Die rechtliche Grundlage für die Errichtung des Transparenzportals bilden das bereits von Nationalrat (am 16.10.2012) und Bundesrat (am 31.10.2012) beschlossene Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012) sowie die gegenständliche Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank.
Gemäß Art 8 Abs 4 L-VG 2010 dürfen Vereinbarungen des Landes mit anderen Ländern und/oder dem Bund, welche den Landtag binden sollen, nur mit dessen Genehmigung abgeschlossen werden.
In der gegenständlichen Art15a-Vereinbarung verpflichten sich die Parteien, "im Fall einer positiv abgeschlossenen Evaluierung alle erforderlichen Schritte (Anm.: Hierzu zählen unter anderem auch Akte der Gesetzgebung bzw. eventuelle budgetäre Vorkehrungen) zu unternehmen, damit Mitteilungen von personenbezogenen Daten über Leistungen an die gebietskörperschaftenübergreifende Transparenzdatenbank möglich werden und über das Transparenzportal abgefragt werden können", weshalb die Genehmigung dieser Vereinbarung durch den Landtag Steiermark zu erfolgen hat.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 2012.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank wird genehmigt.