LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1735/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 31.01.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT10-564/2013-1; ABT10 RD-RD.10-1/2012-1
Zuständiger Ausschuss: Landwirtschaft
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Beilagen: Bodenschutzbericht 2012

Betreff:
Bodenschutzbericht 2012

Im Steiermärkischen landwirtschaftlichen Bodenschutzgesetz, LGBl.Nr. 66/1987, ist im § 2 Abs. 6 festgelegt, dass die Steiermärkische Landesregierung durch Verordnung ein Steiermärkisches landwirtschaftliches Bodenschutzprogramm zur Erhebung und Kontrolle des Belastungsgrades landw. Böden zu erlassen hat und dass über das Ergebnis der Untersuchungen jährlich ein "Bodenschutzbericht" zu erstellen und dem Landtag Steiermark zur Kenntnis zu bringen ist.

Der Bodenschutzbericht 2012 - es handelt sich bereits um den 25. derartigen Bericht - präsentiert die aktuellen Ergebnisse der Bodenzustandsinventur im Bezirk Murtal, wo in den Jahren 1986 bis 2006 insgesamt 84 Untersuchungsstandorte eingerichtet worden sind, in detaillierter Weise.

Insgesamt wurden im Rahmen der Bodenzustandsinventur 1.000 Untersuchungsstandorte in der Steiermark eingerichtet und somit ein aussagekräftiges Untersuchungsnetz zur Beurteilung des aktuellen Bodenzustandes geschaffen. Die Aufgabe der nächsten Jahre ist es, im Zuge einer Bodendauerbeobachtung etwaige Veränderungen des Bodenzustandes festzustellen. Diese Aufgabe wird durch Wiederholungsuntersuchungen an den bestehenden 1.000 Untersuchungsstandorten in Zehnjahresintervallen wahrgenommen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Jänner 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend den Bodenschutzbericht 2012, wird zur Kenntnis genommen.