EZ/OZ: 1627/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 22.11.2012, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT06GD-763/2012-7; ABT06GD - 13.100-1/2010-94
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Elisabeth Grossmann
Beilagen: Jugendbericht 2010/2011
Betreff:
Steiermärkisches Jugendförderungsgesetz - Jugendbericht 2010/2011
Nach § 9 der geltenden Fassung des Steiermärkischen Jugendförderungsgesetzes 2004 hat die Landesregierung dem Landtag alle zwei Jahre einen Bericht über die Tätigkeit und die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der außerschulischen bzw. außerberuflichen Jugendarbeit zu erstatten.
Jugendarbeit ist begleitende Beziehungsarbeit mit professionellem Anspruch. Sie dient der gemeinsamen Gestaltung von Rahmenbedingungen, Lebenswelten und konkreten Maßnahmen mit den vorhandenen bzw. zur Verfügung gestellten Ressourcen. Themen, Schwerpunkte und konkrete Maßnahmen sollten mit den Jugendlichen selbst entwickelt werden.
Der Jugendbericht 2010/2011 bietet einen Einblick in die vielfältigen Arbeits- und Entwicklungsbereiche des Referates Jugend (vormals FA6A-Landesjugendreferat) im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit.
Auf Anregung des Rechnungshofes (Prüfbericht des Landesrechnungshofes gem. Art. 52 Abs. 2 L-VG LR-Geschäftszahl(en): LRH 10 J 4/2011-10 u. 11) wird dieser Jugendbericht 2010/2011 nicht mehr in Druck gegeben und nur mehr in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Ein Ansichtsexemplar liegt bei.
Ab dem Jahr 2012 werden im Jugendbericht in Entsprechung der Jugendstrategie des Bundes (Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend), wonach Jugend als Querschnittsmaterie festgelegt ist und somit alle Aktivitäten im Kinder- und Jugendbereich aus allen Ressorts gesammelt und gemeinsam dargestellt werden, ebenfalls alle Maßnahmen und Projekte der anderen Ressorts angeführt. Wie auch dem Jugendressort auf Bundesebene kommt bei diesem Prozess dem Referat Jugend eine Impuls- und Koordinationsfunktion zu.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 2012.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Steiermärkisches Jugendförderungsgesetz - Jugendbericht 2010/2011, wird zur Kenntnis genommen.