Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung vom 09.04.2013 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Landtagsbeschluss Nr. 265 vom 22.11.2011 wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Altstoffsammelzentren zur Kenntnis genommen. Gemäß Art. 52 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010 hat die Landesregierung spätestens 6 Monate nach Behandlung des Berichtes, für den Fall, dass der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthält, dem Kontrollausschuss im Landtag zu berichten.
Zu den Empfehlungen des Landesrechnungshofes wird wie folgt Stellung genommen:
1. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die bisherigen Bemühungen hinsichtlich der früh ansetzenden Bewusstseinsstärkung in den Bildungseinrichtungen in Bezug auf Abfallvermeidung, getrennte Sammlung und entsprechender Verwertung fortzusetzen.
Seitens des Referates Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit der A14 wird versucht auch in Zukunft Projekte in diesem Bereich zu unterstützen bzw. zu initiieren. Im Jahr 2013 werden in Zusammenarbeit mit den steirischen Abfallwirtschaftsverbänden 2 Schulerlebniswochen durchgeführt. Weiters werden auch Projekte des Umweltbildungszentrums Steiermark gefördert.
2. Der Landesrechnungshof regt an, geförderte Projekte regelmäßig zu evaluieren und zur Erleichterung der Beurteilung umgesetzter Maßnahmen Zielvorgaben zu quantifizieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass das gesamte abfallwirtschaftliche Förderszenario im Jahr 2008 (Betrachtungszeitraum 1995 - 2007) einer Evaluierung durch eine externe anerkannte Gutachterin (Fa. Quantum, Klagenfurt - Wien) unterzogen wurde.
In diesem Bericht wird festgestellt, dass durch Gewährung von Fördermitteln nicht nur eine finanzielle Entlastung des Förderwerbers erfolgt, sondern insbesondere abfallwirtschaftliche, betriebswirtschaftliche aber auch gesamtwirtschaftlichen Effekte entstehen. Bezogen auf alle Förderbereiche bedeutet dies, dass durch die Steiermärkische Abfallförderpolitik - bei einer Fördersumme von rd. 8,0 Mio. Euro (1995-2007) und damit initiierten Gesamtkosten von ca. EUR 47,5 Mio. - ein volkswirtschaftlicher Gesamteffekt von mehr als EUR 60,0 Mio. erreicht werden konnte.
Eine weitere Evaluierung ist bisher nicht erfolgt, da einerseits seit dem Jahr 2008 nur mehr wenige Abfallwirtschaftszentren gefördert wurden und andererseits bedingt durch die Gemeindestrukturreform davon auszugehen ist, dass es im Bereich der Altstoffsammelzentren zu Änderungen kommen wird. Aufbauend auf die neue Gemeindestruktur werden organisatorische Optionen zur Optimierung und Möglichkeiten zur Adaptierungen zu prüfen sein.
3. Der Rechnungshof empfiehlt, eine Aktualisierung der Förderrichtlinie mit der Entwicklung von fachlichen Kriterien zu Gewährleistung der Verwaltungsvereinfachung, der Transparenz und Gleichbehandlung.
Mit den von der Steiermärkischen Landesregierung in der Regierungssitzung am 24.1.2013, GZ: Abt14-2303/2012-60 beschlossenen Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark für Maßnahmen der Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit der A14 wurde dieser Empfehlung entsprochen.
4. Der Rechnungshof empfiehlt, bei einer Änderung der Richtlinien vertraglich die Kontrolle durch den Landesrechnungshof zu verankern.
Dieser Empfehlung wird in der aktualisierten Förderrichtlinie für Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit der Abteilung 14 entsprochen, die von der Steiermärkischen Landesregierung in der Sitzung vom 24. Jänner 2013 beschlossen worden ist. Angemerkt wird, dass bereits seit dem Jahr 2008 durch einen entsprechenden Passus in den jeweiligen Förderverträgen dieser Empfehlung entsprochen wird.
5. Der Rechnungshof regt an, Fördervoraussetzungen zu prüfen und einzuhalten.
Die in den Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark für Maßnahmen der Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit der A14 (Beschluss vom 24.1.2013, GZ: Abt14-2303/2012-60) definierten Förderbedingungen werden geprüft und sind einzuhalten.
6. Der Rechnungshof regt an, besonderes Augenmerk auf die Trennung von Investitions-, Folge- und Betriebskosten für kombinierte Bauten zu legen und Fördervoraussetzungen zu prüfen.
In den letzten Jahren (seit 2008) wurden keine Förderungen für kombinierte Bauten gewährt. Sollten in Zukunft derartige Förderungen gewährt werden, wird dieser Anregung Folge geleistet.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. März 2013.
Der Maßnahmenbericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes, betreffend Altstoffsammelzentren (Einl.Zahl 593/3, Beschluss Nr. 265), wird zur Kenntnis genommen