LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1946/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 23.05.2013, 09:26:44


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Mangelnde Kapazitäten der Kinder- und Jugendpsychiatrie

In der Steiermark gibt es viel zu wenige niedergelassene Kinder- und JugendpsychiaterInnen mit einem Kassenvertrag, die eine wohnortnahe Versorgung gewährleisten würden.  Aufgrund der geringen Zahl an Kassenverträgen fehlt nicht zuletzt die Behandlung im Vorfeld sowie die Sicherstellung der ambulanten Betreuung von Kinder/Jugendlichen, wodurch massive Nachteile entstehen. Es können nur schwerstkranke PatientInnen stationär behandelt werden.

Der Bedarf an stationären Betten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist auch im ÖSG mit mind. 0,06 bis max. 0,10 pro 1.000 EW festgelegt. Für die Steiermark ergibt sich daraus ein Bedarf von 74 - 120 Betten.
An der Grazer Landesklinik Sigmund Freud gibt es eine stationäre Versorgungseinheit mit 33 Betten und acht tagesklinischen Behandlungsplätzen, die naturgemäß derzeit völlig überbelegt ist.

 Das alles sind Zeichen von schwersten strukturellen Mängeln, die dringendst zu beheben sind.



Im Bereich der steirischen Jugendwohlfahrt scheint es dringend notwendig, die Rahmenbedingungen für die Betreuung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher zu verbessern. Diese jungen Leute werden häufig als "besonders schwierig" oder  "unbetreubar" beschrieben. So schon im Steierischen Jugendwohlfahrtsplan 2005! Seit mehreren Jahren nun bemerken die Fachkräfte, dass die Anzahl der Betroffenen im Steigen begriffen ist und dies die öffentliche Jugendwohlfahrt vor Probleme stellt, da die derzeitige Angebotspalette kein geeignetes Hilfsinstrument anbietet. Zudem pendeln verschiedene Jugendliche häufig zwischen den Institutionen der Jugendwohlfahrt, der Jugendpsychiatrie (die diese Jugendlichen oft über die Gebühr lange "behalten" muss und in der Steiermark unter dem Durchschnitt der geforderten Bettenplätze liegt!) aber auch den Justizanstalten hin und her.

Aus unserer Sicht ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben, um zeitgemäße,  bedarfsorientierte Hilfeplanung zu gewährleisten. Das starre Konstrukt der DVO, die rein sozialpädagogisch orientiert ist, geht hier viel zu wenig flexibel auf die Bedürfnisse dieser psychisch stark belasteten Kinder und Jugendlichen ein


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
  1. die Bettenzahl in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Steiermark auf zumindest 74 zu erhöhen und
  2. darauf hinzuwirken, dass es in der Steiermark genügend Kassenverträge für Kinder- und JugendpsychiaterInnen gibt, um die Kinder und Jugendlichen ambulant in ihrem familiären Umfeld bzw. ihrem Zuhause zu betreuen.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)