LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1654/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 03.01.2013, 11:12:48


Landtagsabgeordnete(r): Hannes Amesbauer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Daseinsvorsorge
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Verankerung von Anrainer- und Tierschutz im Pyrotechnikgesetz

Unbestätigten Angaben zu Folge wurde am Sonntag den 16. Dezember neben dem Tierheim in Kapfenberg Apfelmoar in einer Entfernung von nur 50 Meter ein Feuerwerk abgehalten. Laut einem aktuellen Zeitungsbericht sei von 18.45 Uhr bis etwa 19 Uhr die Lärm-, Staub und Geruchsbelästigung derart hoch gewesen, dass Dutzende Menschen die Polizei um Hilfe riefen.
Das Feuerwerk begann um ca. 18.40 Uhr und dauerte über eine Stunde. Dabei wurden ununterbrochen Feuerwerkskörper und Böller in einer Intensität abgeschossen, die sogar den Boden beben ließ. Die vom Tierheim gehaltenen Tiere haben dabei enormen Stress und Ängste ausgestanden. Vor allem die Hunde, die an und für sich Zimmerrein sind, haben während dieser Zeit und auch im Anschluss in ihre Boxen gekotet und uriniert, was ein deutliches Zeichen von enormen Stress und Angst bedeutet. Am Montag haben sämtliche Hunde noch deutliche Zeichen von Stress in Form von Unruhe, auffälligem Haarausfall, körperlicher Angespanntheit, gesteigerter Angriffsbereitschaft bis hin zu blutigem Durchfall gezeigt. Dies bedeutet neben dem Leiden für die Tiere auch einen wesentlich erhöhten Betreuungsaufwand durch das Personal im Tierheim, einen erhöhten tierärztlichen Aufwand und einen wesentlich erhöhten Aufwand in der Vermittelbarkeit durch verstärktes Training und Resozialisierung.
Auf Nachfrage bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft konnte leider lediglich auf das Pyrotechnikgesetz verwiesen werden, das bei Vorliegen einer Zustimmung des Grundstücksbesitzers und entsprechender Ausbildung des Feuerwerkers die Erteilung einer Genehmigung vorsehe. Das Pyrotechnikgesetz steht bei Abhaltung von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Tierhaltungen im Konflikt mit dem Tierschutzgesetz, wonach es verboten ist, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
Offenkundig hat es der Bundesgesetzgeber unterlassen, entsprechende Regelungen zum Anrainer- und Tierschutz bei der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu erlassen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung möge umgehend mit dem Anliegen an die Bundesregierung herantreten, entsprechende gesetzliche Regelungen zu erlassen, um den Anrainer- und Tierschutz bei der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu gewährleisten.


Unterschrift(en):
Hannes Amesbauer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ)