LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1961/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 27.06.2013, 09:51:43


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Altersdiskriminierung bei österreichischen Behörden

In einem von SPÖ und ÖVP gemeinsam eingebrachten Antrag versuchten die beiden Fraktionen in der Gemeinderatssitzung der Landeshauptstadt Graz am 25. April 2013 auf eine wichtige Problematik aufmerksam zu machen, die aufgrund des demographischen Wandels in Österreich immer drängender wird: Technische und bürokratischen Hürden für ältere Menschen. Dieser Antrag, dessen Begründung durch die KPÖ ungeteilte Unterstützung findet, wird hier anschließend unverändert widergegeben:

"Der Anteil alter Menschen in der Bevölkerung wächst kontinuierlich und damit auch die Nachfrage nach einer alter(n)sgerechter Umwelt. Vor diesem gesellschaftlichen Wandel und auf Grund dieser demografischen Entwicklungen sind alle aufgefordert, sich auf diese Herausforderung vorzubereiten und dieser entsprechend zu begegnen, bzw. Rechnung zu tragen.

Der Begriff Altersdiskriminierung bezeichnet eine soziale und ökonomische Benachteiligung von Einzelpersonen oder von Personengruppen aufgrund ihres Lebensalters. Den Betroffenen wird es im Falle einer Diskriminierung erschwert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Diskriminierungsgründe - im Sinne von Benachteiligung bei der Zuteilung von Chancen in verschiedensten Lebensbereichen -  gibt es auch auf struktureller Ebene durch technische und bürokratische Hürden.
Ein solches Beispiel lieferte heuer das Finanzamt:
Die ArbeitnehmerInnenveranlagung des Finanzamtes wird besonders für Seniorinnen und Senioren Jahr für Jahr komplizierter, denn durch die Umstellung auf die elektronische Datenverarbeitung wird es vor allem älteren BürgerInnen fast unmöglich gemacht, bzw. sehr stark erschwert, den Jahresausgleich zu machen, da die Formulare in Papierform nun nicht mehr zugesendet werden.  So kann für das Jahr 2012 das Formular nur mehr beim Finanzamt persönlich abgeholt werden oder man muss einen Finanz-Online-Account haben. Es kann jedoch nicht angenommen werden, dass jeder Senior/ jede Seniorin über einen PC und Internetzugang verfügt, bzw. gut genug auskennt, um es zu schaffen, auf elektronischen Weg das Steuerausgleichsformular auszufüllen.

Weiters haben Seniorinnen und Senioren, die auf Grund mehrerer Pensionen/Einkünfte eine Einkommenssteuervorauszahlung leisten müssen, erstmals in diesem Jahr lediglich eine Benachrichtigung erhalten, aus der Jahresbetrag und Fälligkeitsdatum hervorgehen,  ein bisher mitgeschickter Zahlschein fehlte diesmal - stattdessen steht unter "Hinweis zur Zahlung", dass entweder die elektronische Zahlung über FinanzOnline oder über Telebankingsystem das Service "Finanzamtszahlung" gewählt werden kann.
Bei einem Zahlungsverzug - die meisten älteren Menschen lesen das Kleingedruckte nicht und warten auf den Zahlschein, der nun nicht mehr zugesendet wird - werden Verzugszinsen verrechnet.
Durch diese Vorgehensweise zwingt das Finanzamt/Finanzministerium ältere Menschen zum System FinanzOnline, bzw. benachteiligt sie, denn das System FinanzOnline ist durchaus auch für jüngere SeniorInnen eine Herausforderung.

Auch in Banken finden ältere Menschen oft Voraussetzungen vor, denen sie nur schwer entsprechen können. Für bestimmte Hilfestellungen durch die Schalterangestellten werden extra Kosten  verrechnet.
Man zwingt dadurch BankkundInnen ausschließlich die Automaten zu verwenden - für ältere Menschen stellt dies aber eine oft unüberwindbare Hürde dar!

Angesichts der demografischen Entwicklung zu immer mehr hochaltrigen Menschen stellen derartige Vorgehensweisen eine bedenkliche Altersdiskriminierung dar, die es aufzuzeigen gilt und der entsprechend zu entgegnen ist, denn diese infrastrukturellen Ausgrenzungen behindern ältere Menschen zusätzlich.
Es müssen daher Voraussetzungen in allen Lebensumwelten geschaffen werden, damit ältere Menschen am öffentlichen Leben barrierefrei teilnehmen können und nicht durch technische oder bürokratische Hürden daran gehindert werden!"

Die von den ursprünglichen AntragstellerInnen erhobenen Forderungen sollten auch von der Landespolitik aufgegriffen werden, daher stellen wir sie in dieser Form zur Diskussion.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, mit dem Anliegen Maßnahmen zu setzen, um die in der Begründung geschilderten technischen und bürokratischen Hürden für ältere BürgerInnen abzubauen und generell auf eine alternsgerechte Umwelt im Sinne der Bedürfnisse der älteren Menschen zu achten.
 


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)