Ausschussbehandlung:
Der Unterausschuss "Landesverfassung und Wahlrecht" hat sich in seiner Sitzung vom 15. März 2013 mit einem von der Regierung vorgeschlagenen Entwurf für ein Gesetz über die Organisation und das Dienstrecht des Landesverwaltungsgerichtes für Steiermark (Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz - StLVwGG) befasst.
Als Verhandlungsergebnis dieser Unterausschusssitzung wurde beiliegender Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung dem Ausschuss für Verfassung vorgeschlagen. Dieser enthält im wesentlichen folgende Änderungen zur seinerzeitigen Regierungsvorlage (EZ 1698/1):
- Änderung von § 8 Abs. 2 Z. 5 - Hinzufügen der Wortfolge "die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderliche",
- Streichung des letzten Satzes in § 9 Abs. 2,
- Streichung des letzten Satzes in § 10 Abs. 10,
- Änderung des ersten Satzes in § 15 Abs. 2,
- Streichung des ersten und zweiten Satzes und Hinzufügen eines neuen Satzes in § 18 Abs. 2 - fakultative Einrichtung eines Informationsbüros,
- Ersetzen des Wortes "in Einzelfällen" durch die Wortfolge "in diesen Fällen" in § 28,
- Ersetzen des Ausdrucks "Art. 132 Abs. 1 bis 3 B-VG" durch den Ausdruck "Art. 130 Abs. 1 Z. 1 bis 3" in § 32 und
- Änderung des § 35 entsprechend der in der LReg. beschlossenen Fassung