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Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.\; Integration der Landespflegezentren\; Übertragungsvertrag\; Beschluss der Generalversammlung (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in
seiner Sitzung
vom
15.01.2013
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Die vier Landespflegezentren in Kindberg, Knittelfeld, Mautern und Bad Radkersburg werden derzeit vom Land Steiermark betrieben. Im Zuge der angestrebten Budgetkonsolidierung und der damit verbundenen strukturellen Maßnahmen wurde festgelegt, den Weiterbetrieb einer grundsätzlichen Neustrukturierung zu unterziehen. In Zusammenarbeit mit der Consulting AG, die entsprechende Erfahrungen aus dem Pflegeheimbereich hat, wurde ein Integrationsmasterplan entwickelt und wurde für die angestrebte Neustrukturierung die Integration der Landespflegezentren in die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft mbH vorgesehen.
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 25.10.2012, GZ: ABT08GP-82.Ka1/2012-307, der Integration der vier Landespflegezentren (LPZ) Bad Radkersburg, Kindberg, Knittelfeld und Mautern in die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft mbH. (KAGes) mit 1.1.2013 zugestimmt, den Grundsatzbeschuss zu investiven Maßnahmen gefasst und das nach der Geschäftsverteilung der Steiermärkischen Landesregierung zuständige Regierungsmitglied als Vertreterin des Landes Steiermark ermächtigt, in der Generalversammlung die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Mit 20.11.2012 erfolgte der Generalversammlungsbeschuss zur Übernahme und Führung des Betriebes vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel inklusive Altlasten durch den Eigentümer und wurde dem Vorstand der Auftrag erteilt, die erforderlich Vorbereitungsarbeiten weiterzuführen und die notwendigen Maßnahmen und Vertragswerte vorzubereiten.
Durch diese Integration in die Strukturen der KAGes soll durch eine Versorgungskette zu den Landeskrankenanstalten und durch ein erweitertes medizinisches Leistungsangebot die medizinische Versorgung der PflegeheimbewohnerInnen verbessert werden. Durch verstärkten Ausbau der Kurzzeitpflege soll erreicht werden, dass pflegebedürftige Menschen länger extramural betreut werden können und dadurch die benötigten Langzeitpflegeplätze und Akutbetten reduziert werden.
Zur Überantwortung der derzeit vom Land Steiermark betriebenen Landespflegezentren an die KAGes in Form einer Vollintegration wurde der in der Anlage beigefügte Übertragungsvertrag ausgearbeitet.
Auf Grund des Gesellschaftsvertrages vom 21.09.2001 hat die KAGes an einer zeitgemäßen medizinisch-/pflegerischen Versorgung der Bevölkerung im Land Steiermark durch die Errichtung, den Betrieb und die Führung von Krankenanstalten im Land Steiermark sowie von Einrichtungen der medizinischen Versorgung, Nachsorge und Pflege, mitzuwirken.
Die gegenständliche Vereinbarung regelt - in Umsetzung der oben zitierten Beschlüsse - die Bedingungen, Aufgaben, Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien, welche mit der Übertragung der Rechtsträgerschaft hinsichtlich der LPZ vom Land auf die KAGes verbunden sind. Die Liegenschaften, auf welchen die LPZ gelegen sind, verbleiben einschließlich der Objekte im Eigentum der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG). Das Land überträgt die Rechtsträgerschaft des LPZ Bad Radkersburg, LPZ Kindberg, LPZ Knittelfeld und LPZ Mautern mit Wirkung vom 1.1.2013 auf die KAGes und diese übernimmt ab diesem Tag die Rechtsträgerschaft der bezeichneten Pflegeheime nach Maßgabe der Bestimmungen der gegenständlichen Vereinbarung. Das vorhandene und den LPZ zugehörende Inventar wird der KAGes zu einem Erinnerungswert in der Höhe von € 1,-- übertragen. Das vorhandene Vorratsvermögen (insbesondere Verbrauchsgüter und nach Ausscheiden von unbrauchbaren Verbrauchgütern) wird von KAGes und Land mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um diesen Wert vom Land an die KAGes verkauft.
Mit Stand 1.1.2013 werden alle in den LPZ tätigen MitarbeiterInnen, die zum Stichtag 31.12.2012 ein unbefristetes Dienstverhältnis zum Land haben, gem. § 2 des Gesetzes über die Zuweisung von Landesbediensteten zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft mbH zugewiesen. Die 21 geschützten Arbeitsplätze werden weiterhin aus dem Kontingent des Landes finanziert. Durch die Zuweisung der Bediensteten wird der Stellenplan des Landes um 288,8 Stellen plus 36 Stellen für nicht ganzjährig Beschäftigte reduziert.
Die notwendigen finanziellen Mittel zur Deckung des Betriebsabganges werden in Form eines zusätzlichen und gesondert ausgewiesenen Gesellschafterzuschusses an die KAGes abgedeckt
Aufgrund der Integration der Landespflegezentren wurde ein vorläufiger Betriebsabgang zur Betriebsführung durch die KAGes im Doppelbudget 2013/14 des Landes berücksichtigt. Allfällig zusätzlich erforderliche finanzielle Mittel sind aus dem zuständigen Ressortbudget abzudecken.
Vereinbart wird, dass die KAGes in das bestehende Bestandverhältnis (Mietvertrag) zwischen LIG und Land Steiermark als Rechtsnachfolger des Landes unter Anwendung des "Mietmodells Neu" eintritt. Unter Anwendung dieses Mietmodells sollen sich die Betriebsabgänge im Verhältnis zu den derzeitigen dem Doppelbudget zugrundeliegenden Berechnungen reduzieren. Daraus resultierende freiwerdende Mittel sollen der Abteilung 4 Finanzen zur Abdeckung der Gesellschafterzuschüsse der LIG zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Dezember 2012.
Der Abschluss des angeschlossenen Übertragungsvertrages zwischen dem Land Steiermark und der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft mbH. betreffend die Integration der Landespflegezentren in die KAGes zum 1.1.2013 wird genehmigt.