LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1788/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 14.03.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT15-1139/2013-4; ABT15-OP-FG.10-7/2012-325; A13-05.00-2/2012-75
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Jahresbericht 2011/2012

Betreff:
Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011, Umsetzung der Maßnahmen - Jahresbericht 2012

Das Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011 wurde am 29. September 2011 von der Steiermärkischen Landesregierung einstimmig zur Kenntnis genommen. Das daraus abgeleitete Programm nach § 9a IG-L (Immissionsschutzgesetz Luft) wurde am 13.10.2011 ebenfalls von der Landesregierung beschlossen. Beide weisen zehn Kern-, fünf flankierende und dreißig ergänzende Maßnahmen aus, mit deren Umsetzung im Jahr 2011 und 2012 konsequent begonnen bzw. deren Umsetzung weiter forciert wurde. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird durch Joanneum Research laufend evaluiert.
Der Evaluierungsbericht für 2012 liegt nunmehr vor und wird in den Landtag Steiermark eingebracht.
Die Umsetzung des sehr ambitionierten Programmes  ist auch in Anbetracht der Tatsache, dass seitens der EU die Entwicklung der Luftgüte in Österreich sehr aufmerksam verfolgt wird (Vertragsverletzungsverfahren), ein Gebot der Stunde.
Trotz massiver Sparmaßnahmen des Landes bekennt sich die Landesregierung dazu, durch verstärkten Einsatz finanzieller Mittel Luftreinhaltemaßnahmen nicht nur durch rechtliche Vorgaben umzusetzen, sondern auch durch Förderungen finanzielle Anreize zu bieten, auf umweltfreundlichere Technologien umzusteigen und z.B. Angebote des Öffentlichen Verkehrs verstärkt anzunehmen.
Mit der Steiermärkischen Luftreinhalteverordnung 2011 (LGBL, Nr. 2/2012) setzte das Land Maßnahmen im Schwerverkehr (Fahrbeschränkungen für Schwerfahrzeuge), bei Vielfahrern (Taxis im Sanierungsgebiet Großraum Graz) sowie Maßnahmen in der Landwirtschaft um. Daneben ist das Zweitheizungsverbot ebenso umgesetzt wie die sogenannte VBA-Verordnung, die die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf den Autobahnen im Großraum Graz in Abhängigkeit von der Luftbelastung steuert. Auch die Bestimmungen über eine emissionsminimierende Streumittelaufbringung im Winterdienst und die Verwendung von Heizöl leicht sind zwischenzeitlich rechtskräftig
Diese Maßnahmen allein sind aber auf Dauer zu wenig, um die Ziele der Luftreinhaltung, nämlich die Einhaltung der Grenzwerte, zu erreichen. Daher wurden 2011 und 2012 sehr zielgerichtet Fördermittel für den Fernwärmeausbau, die Erneuerung des Fuhrparks des Öffentlichen Verkehrs im Raum Graz sowie für den Austausch sehr alter schwerer Nutzfahrzeuge gegen Fahrzeuge mit neuester Technologie eingesetzt.
Die Summe von ca. 9,8 Millionen Euro, die dafür aus öffentlichen Mitteln allein 2011 und 2012 zur Verfügung gestellt wurde, hat eine Reduktion von ca. 20 to Feinstaub pro Jahr zur Folge.
Immissionsseitig zeigte das Jahr 2012 vor allem im Raum Graz einen drastischen Rückgang der Feinstaubbelastung. In Graz Süd z.B. - eine der höchstbelastesten Regionen der Landeshauptstadt - konnte die Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes nahezu halbiert werden (von 64 Überschreitungen 2011 auf 34 Überschreitungen 2012). Zu diesem erfreulichen Ergebnis haben neben den günstigen meteorologischen Verhältnissen 2012 auch die nachhaltigen Emissionsminderungen geführt. Letztere sind noch deutlicher im Trend der Jahresmittelwerte abzulesen.
2013 werden die einzelnen Maßnahmenpakete weiterhin zielstrebig umzusetzen sein. Schwerpunkte werden weiterhin im Ausbau der leitungsgebundenen Energieträger zu setzen sein.
Zudem sollten - wie auch bisher - neuere Erkenntnisse dazu dienen, die eine oder andere neue Maßnahme anzudenken bzw. umzusetzen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011, Umsetzung der Maßnahmen, wird zur Kenntnis genommen.