LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1584/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 16.11.2012, 09:55:44


Landtagsabgeordnete(r): Barbara Riener (ÖVP), Markus Zelisko (SPÖ), Waltraud Schwammer (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP, SPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Tätigkeitsbericht der Patientinnen-/Patienten- und Pflegeombudsschaft

§ 4 des Gesetzes über die Patientinnen-/Patienten- und Pflegevertretung sieht vor, das die/der Patientinnen-/Patienten und Pflegeombudsfrau/-mann jährlich der Landesregierung einen Tätigkeitsbericht vorzulegen hat, der sodann dem Landtag zur Kenntnis zu bringen ist. Im  Tätigkeitsbericht 2011 äußert die Patientinnen-/Patienten- und Pflegombundsfrau die Bitte, "die Erstellung des Tätigkeitsberichtes auf ein Zweijahresintervall auszudehnen, da die dafür benötigten Ressourcen enorm sind und die Notwendigkeit zur jährlichen Erstellung aus unserer Sicht nicht mehr gegeben ist."
Im Sinne eines effizienten Ressoureneinsatzes in der Patientinnen-/Patienten- und Pflegevertretung soll diesem Ersuchen näher getreten werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ....., mit dem das Gesetz über die Patientinnen-/Patienten- und
Pflegevertretung geändert wird.

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz vom 13. Mai 2003 über die Patientinnen-/Patienten- und
Pflegevertretung (Patientinnen-/Patienten- und Pflegeombudsschaft), LGBl.Nr. 66/2003, in der Fassung LGBl.Nr. 5/2010 wird wie folgt geändert:

  1. In § 4 wird das Wort "jährlich" durch die Wortfolge "alle zwei Jahre" ersetzt.
  2. In § 6 wird folgender Abs. 4 angefügt:
"(4) Die Änderung des § 4 durch die Novelle LGBl.Nr. ......... tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der ........ in Kraft." 


Unterschrift(en):
Barbara Riener (ÖVP), Markus Zelisko (SPÖ), Waltraud Schwammer (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP)