Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 12.06.2012 und 15.01.2013 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Zum Antrag der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Mag.Dr. Georg Mayer, MBL und Peter Samt liegt seitens der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme vor:
"Mit Beschluss des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 12.06.2012 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1297/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Der Neuerrichtung einer Pflegeeinrichtung am Areal des LKH Mürzzuschlag ist aus mehreren Gründen der Vorzug im Vergleich zu einem Neubau auf dem Gelände des LPZ Kindberg zu geben.
1.) Im Integrationsmasterplan wurden bereits verschiedene mögliche Kooperationsfelder zwischen den Pflegezentren und den nahegelegenen LKHs aufgezeigt, in sämtlichen Bereichen wie Verwaltung, Speiseversorgung, Wirtschaftsführung, technischen Dienst und Reinigung, etc. gibt es Synergiepotentiale. Diese Potentiale erhöhen sich weiters, wenn ein Neubau einer Pflegeeinrichtung unmittelbar neben einem LKH erfolgt - dies ist gerade für das Projekt in Mürzzuschlag hervorzuheben.
2.) Aufgrund der beschränkt vorhandenen finanziellen Mittel ist die Errichtung eines Neubaus beim LKH Mürzzuschlag die günstigere Variante. Einmalig können die Errichtungskosten durch eine planerische Schwerpunktsetzung auf den pflegerischen Bereich deutlich reduziert werden als dies bei einem Neubau in Kindberg der Fall sein würde, hier müssten im Raumbuch auch Lagerräume, Personalräume, Verteilerküche und dgl. vorgesehen werden, die im LKH Mürzzuschlag gemeinsam genutzt werden könnten. Im laufenden Betrieb fallen bei einem Neubau in Mürzzuschlag deutlich weniger Betriebskosten und Kosten für Infrastruktur (Essensversorgung, Anlieferung, Entsorgung) an. Aus Sicht der Nachhaltigkeit ist damit jedenfalls einem Neubau in Mürzzuschlag der Vorzug zu geben.
3.) Aufgrund der geringen Grundstücksgröße auf dem Areal des LPZ Kindberg müsste der Neubau hinter dem bestehenden Altbau errichtet werden. Der Abbruch des Altbestandes ist damit zwingend erforderlich, da ansonsten keine Park- und Freiflächen für die BewohnerInnen zur Verfügung stünden. Dies führt nicht nur zu erheblichen Belastungen durch Lärm, Staub und Einschränkungen am Gelände für die BewohnerInnen, sondern auch zu erheblichen Kosten für den Abbruch und Entsorgung des Bauschuttes.
Bei einem Neubau am Areal des LKH Mürzzuschlag würden die BewohnerInnen im LPZ Kindberg in der Bauzeit keine Einschränkungen erfahren, weiters könnte nach Übersiedelung die Liegenschaft des LPZ Kindberg verkauft werden. Dies würde sich wiederum einnahmenseitig positiv auswirken.
4.) Der SHV Mürzzuschlag plant derzeit die Neuerrichtung von zwei Pflegeheimen in Kindberg und Krieglach mit einem Gesamtbettenstand von ca. 200 Betten, derzeit werden rd. 150 Betten in den genannten Einrichtungen angeboten. Damit wird der wirtschaftliche Faktor in dieser Region größtenteils kompensiert.
Das Pflegezentrum in Kindberg erfüllt zur Zeit nicht die Auflagen des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes 2003, kein Zimmer ist mit einer behindertengerechten Nasszelle ausgestattet. Der Neubau in Mürzzuschlag wird sämtliche gesetzliche Anforderungen erfüllen und somit eine deutliche Verbesserung für die BewohnerInnen bedeuten, weiters wird die medizinische Versorgung durch die unmittelbare Nähe des LKH wesentlich verbessert. Allein der Wegfall des Krankentransportes stellt für die BewohnerInnen eine deutliche Entlastung dar."
Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 1297/1, der Abgeordneten Amesbauer, BA, Mag.Dr. Mayer, MBL und Samt, betreffend Standorterhaltung des Landespflegezentrums Kindberg, wird zur Kenntnis genommen.