LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 3

EZ/OZ 1629/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Steirischer Sozialbericht 2009/2010


zu:


  • 1629/1,
    Steirischer Sozialbericht 2009/2010 (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Soziales" hat in

seiner Sitzung

vom
15.01.2013
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Zum siebten Mal erscheint der Steirische Sozialbericht, der das umfangreiche Spektrum der Leistungen des Sozialwesens in der Steiermark darstellt.

Trotz des großen Umfangs des vorliegenden Berichtes kann es sich naturgemäß nicht um eine vollständige Aufzählung aller Aufgaben und Tätigkeiten im steirischen Sozialwesen handeln, sondern nur um ein Aufzeigen der wesentlichen Schwerpunkte, mit dem Ziel, allen Menschen in der Steiermark ein menschenwürdiges Leben sowie die Teilhabe an der Gesellschaft und am Wohlstand unseres Landes zu sichern.

Eine wichtige Aufgabe des Steirischen Sozialberichtes besteht darin, allen im Sozialwesen tätigen Akteuren ein Nachschlagewerk zur Verfügung zu stellen, das einen breiten Überblick liefert, Entwicklungen aufzeigt und mögliche Wechselwirkungen darstellt.
Mit der Veröffentlichung dieses Berichtes, der am Sozialserver des Landes im Internet (www.soziales.steiermark.at/sozialbericht) abrufbar sein wird, besteht für Interessierte weit über die Steiermark hinaus die Möglichkeit, sich zu informieren, zu vergleichen, Anregungen und Know-how zu übernehmen, aber auch Kritik zu äußern oder Verbesserungsvorschläge zu übermitteln.
Der Steirische Sozialbericht 2009/2010 hat einen Umfang von rund 250 Seiten und gliedert sich in folgende Kapitel:
  1. Allgemeines
  2. Arbeitsmarkt und Beschäftigung
  3. Gewaltschutz
  4. Sozialhilfe
  5. Menschen mit Behinderung
  6. Jugendwohlfahrt
  7. Pflegegeld
  8. Flüchtlingsangelegenheiten
  9. Opferfürsorge, Tuberkulosehilfe, Zivildienst
  10. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  11. Parlamentarische Initiativen (Einbringung, Behandlung, Erledigung)


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 2012.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Steirischer Sozialbericht 2009/2010, wird zur Kenntnis genommen.