EZ/OZ: 2235/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 27.09.2013, 09:52:38
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Michael Schickhofer
Betreff:
Beiträge zum Personalaufwand bei Kinderbetreuungseinrichtungen
Das Land hat gem. §1 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz - (StKBFG) den ErhalterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen auf Antrag einen Beitrag zum Personalaufwand zu leisten. Die Förderung ist allerdings nur zu gewähren, wenn die Kinderbetreuungseinrichtung den Bestimmungen des Steiermärkischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere den darin vorgesehenen Vorschriften betreffend die erforderliche Personalausstattung entspricht.
Die Höhe der Monatsbeiträge ergibt sich aus der Art der Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe, Hort, Heilpädagogische Kindergärten usf.), die Anzahl der von der Einrichtung betreuten Gruppen, wobei ein höherer Sockelbetrag für die erste Gruppe, und niedrigere Pauschalbeträge für jede weitere desselben Typs vorgesehen ist. Hierbei sind die vorgesehenen Beträge zusätzlich nach der Betriebsform in der die Gruppen geführt werden, je nachdem ob es sich um Halbtags-, Ganztags- oder erweiterten Ganztagesbetrieb handelt.
Diese Festlegung erscheint auf den ersten Blick auch zweckmäßig, da das Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (StKBBG) sowohl die Anzahl, als auch das Qualifikationsniveau der einzusetzenden Betreuungspersonen in Abhängigkeit von der Anzahl der betreuten Kinder organisiert in Gruppen vorschreibt, und bei den vorgegebenen Standards sowohl auf die pädagogischen Erfordernisse die sich aus der Art der Kinderbetreuungseinrichtung ergeben, als auch etwa die Betriebsform ihrer Kinderbetreuungsgruppen abstellt. Die tabellarische Staffelung der Personalförderung laut StKBFG ist dadurch im Wesentlichen von der Kopfzahl des Personals in den Kinderbetreuungseinrichtungen abhängig.
Diese monatlichen Förderungsbeiträge werden jährlich um einen Prozentsatz erhöht, der den Lohnsteigerungen einer spezifischen, im entsprechenden Dienst- und Besoldungsgesetz für Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen festgelegten Lohnstufe entspricht.
Dies führt dazu, dass zwar höherer Personalaufwand mit einer höheren Fördersumme einhergeht, aber diese mit wachsendem Alter der im Betrieb Beschäftigten einen immer kleineren Prozentsatz der gesamten Personalkosten abdeckt, und die klaffende Lücke durch die immer stärker durchschlagenden Vorrückungen bei steigender Altersstruktur immmer weiter auseinanderklafft. Dies ist unsachgemäß, da ein zentraler Einflussfaktor auf die Personalkosten der Kinderbetreuungeinrichtungen unberücksichtigt bleibt, das StKBFG sollte im Hinblick darauf novelliert werden.
Die bestehende Situation stellt darüberhinaus einen Anreiz für die ErhalterInnen dar, möglichst günstige BerufseinsteigerInnen zu beschäftigen, was möglicherweise dazu führen könnte, dass die Anzahl älterer, erfahrener Beschäftigter ín den Betrieben sinkt. Dies ist wäre sowohl aus pädagogischer Hinsicht, als auch aus beschäftigungspolitischer Perspektive äußerst unerwünschter Effekt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird ersucht, eine Novelle des Stmk. Kinderbetreuungsförderungsgesetzes vorzulegen, mit der Zukunft sichergestellt ist, dass bei der Berechnung der Höhe der Monatsbeiträge auch Rücksicht auf die Altersstruktur des Personals, bzw. die Lohnstufen der Beschäftigten genommen wird.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)