LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 1

EZ/OZ 2270/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
steirischer herbst festival gmbh\; Finanzierungsvertrag abzuschließen zwischen Land Steiermark, Stadt Graz und steirischer herbst festival gmbh


zu:


  • 2270/1,
    steirischer herbst festival gmbh\; Finanzierungsvertrag abzuschließen zwischen Land Steiermark, Stadt Graz und steirischer herbst festival gmbh (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Finanzen" hat in

seiner Sitzung

vom
05.11.2013
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
An der steirischer herbst festival gmbh sind das Land Steiermark zu zwei Drittel und die Stadt Graz zu einem Drittel beteiligt.

Mit Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 1858 vom 24. Mai 2005 wurde der Finanzierungsvertrag für die damalige SH Kulturveranstaltungs GmbH genehmigt. In diesem Vertrag, abgeschlossen am 30. Mai 2005 zwischen Land Steiermark, Stadt Graz und SH Kulturveranstaltungs GmbH, ist die Finanzierung für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2010 geregelt. Auf Grundlage dieses Finanzierungsvertrages leistete der Mehrheitsgesellschafter Land Steiermark eine Basisabgeltung in Höhe von € 1,234.000,00 sowie eine Personalsubvention in Höhe von € 105.500,00. Des Weiteren stellte das Land Sachleistungen in Form der Bereitstellung von Büroflächen im Palais Attems mit einem Gegenwert von € 60.000,00 und der Rückvergütung von Porto und Versandspesen bis zu einer maximalen Höhe von € 90.000,00 zur Verfügung.

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006 erfolgte eine Umbenennung der SH Kulturveranstaltungs GmbH in steirischer herbst festival gmbh.

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juli 2010 hat sich das Land Steiermark weiterhin zur steirischer herbst festival gmbh bekannt und seine Bemühungen hinsichtlich einer Finanzierung dieser Gesellschaft für die Jahre 2011 ff bekanntgegeben. In den Jahren 2011 und 2012 sowie im Jahr 2013 wurde der Gesellschaft die jeweilige Grundsubvention des Landes Steiermark mittels gesondertem Regierungssitzungsbeschluss gewährt. Die Stadt Graz erstattete ebenso die entsprechende jährliche Grundsubvention.

Die Gesellschafter Land Steiermark und Stadt Graz haben im Einvernehmen mit der steirischer herbst festival gmbh einen neuen Finanzierungsvertrag erarbeitet. In Zukunft soll die steirischer herbst festival gmbh von Land Steiermark, Stadt Graz und vom Bund mehr finanzielle Unterstützung erhalten. Das Ziel ist es, für die steirischer herbst festival gmbh rückwirkend ab 1. Jänner 2013 für die Dauer von fünf Jahren eine mehrjährige Absicherung zu erreichen, um so die zukünftige Weiterentwicklung des Kulturfestivals sowie eine Umsetzung des kulturpolitischen Auftrages, insbesondere eine zeitgemäße Neuausrichtung des steirischen herbst hinsichtlich einer punktuellen Bespielung der Regionen der Steiermark, zu ermöglichen. Nunmehr werden das Land Steiermark eine Grundsubvention in Höhe von € 1,929.500,00 jährlich und die Stadt Graz eine Grundsubvention in Höhe von € 897.000,00 jährlich leisten. Des Weiteren wird das Land Steiermark Sachleistungen in Form der Bereitstellung von Büroflächen (inkl. Betriebskosten) im Palais Attems zur Verfügung stellen. Sollte das Palais Attems nicht mehr als Büromöglichkeit für den steirischen herbst zur Verfügung stehen, soll ein räumlicher oder finanzieller Ersatz nach Maßgabe des Landesstandards zur Verfügung gestellt werden. Ferner soll die Gesellschaft die Helmut-List-Halle an 30 Tagen pro Jahr mieten\; dafür soll der Gesellschaft zur Abdeckung der Mehrkosten ein jährlicher Zuschuss in der Höhe von € 129.000,00 (davon 2/3 Land und 1/3 Stadt) zur Verfügung gestellt werden. Die zuvor genannten Beträge sollen keiner Wertanpassung unterliegen. Der gegenständliche Vertrag soll auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden und endet jedenfalls spätestens zum 31. Dezember 2017, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass durch den Abschluss des neuen Finanzierungsvertrages der Finanzierungsvertrag vom 30. Mai 2005 außer Kraft tritt.

Für den Abschluss dieses neuen Finanzierungsvertrages wird die Stadt Graz als Minderheitsgesellschafter einen gleichlautenden Gemeinderatsbeschluss herbeiführen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der beiliegende Finanzierungsvertrag, abzuschließen zwischen Land Steiermark, Stadt Graz und steirischer herbst festival gmbh, auf die Dauer von fünf Jahren (rückwirkend ab 1. Jänner 2013 - 31. Dezember 2017) wird genehmigt.