EZ/OZ: 2305/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 06.11.2013, 09:15:52
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Michael Schickhofer, Bettina Vollath
Betreff:
Dienstgeberabgabe zum Ausbau der Kinderbetreuung
Die Neuregelung der Kinderbetreuungsförderung in der Steiermark wurde in den Erläuterungen der ursprünglichen Regierungsvorlage mit dem Wunsch, folgende Ziele zu erreichen, begründet:
Die vielbeschworene Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte verbessert, die Vermittlung von umfassenden Basiskompetenzen - vor allem in der frühen sprachlichen Förderung - sollte als Vorbereitung für den Schulbesuch ermöglicht und eine größere Zahl von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren geschaffen werden.
Auch die zaghaft im Konjunktiv formulierte Hoffnung, die unentgeltliche flächendeckende Kinderbetreuung könne die Geburtenrate heben, findet sich im Vorblatt, was angesichts der besorgniserregenden demografischen Entwicklung in der Steiermark eine starke Motivation darstellen sollte, geeignete politische Maßnahmen zu treffen.
Bekanntermaßen haben Frankreich mit seinem diversifizierten und niederschwelligen Angebot an Kinderbetreuung, auch für Kinder in den ersten drei Lebensjahren, und Finnland, mit seinem gesetzlich garantierten Anspruch auf Kindertagesbetreuung bereits in den ersten Lebensjahren, eine im europäischen Vergleich vielbeachtete Vorreiterrolle eingenommen.
Beiden Ländern ist es gelungen vor allem durch den Ausbau der Angebote für Kinderbetreuung die Geburtenraten zu steigern, die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern zu verringern und sowohl die allgemeine Frauenerwerbsquote als auch die so genannte RückkehrerInnenquote insbesondere im Vergleich mit Österreich signifikant zu steigern.
Die steiermärkische Wirtschaft trägt die Mitverantwortung für das Wohl ihrer Beschäftigten, und sollte daher auch einen Beitrag dazu leisten, dass diese in der Lage sind, ihre Erwerbstätigkeit mit ihrem Familienleben zu vereinbaren. Bedauerlicherweise sind Unternehmen, die diese Verantwortung übernehmen, indem sie Betriebskindergärten einrichten, rar gesät. Steirische Unternehmen, die selbst keine betriebliche Kinderbetreuung anbieten, sollten daher dazu verpflichtet werden, eine Abgabe zu leisten, die dazu dienen soll, ausreichend Kinderbetreuungsangebote zu schaffen. Diese könnte in Anlehnung an die Wiener Dienstgeberabgabe (2 Euro pro Dienstnehmer und Woche) ausgestaltet sein.
In der Steiermark gibt es 2013 laut offizieller Zahlen der Landesstatistik 492.586 unselbständig Beschäftigte. Auf dieser Basis wäre - unter überschlagsmäßiger Veranschlagung der Befreiungen mit etwa 20 Prozent der DienstnehmerInnen (z.B. Lehrlinge, ältere ArbeitnehmerInnen, öffentlicher Dienst) - mit einem Abgabenertrag in der Größenordnung von 40 Millionen Euro zu rechnen.
Zum Vergleich: Laut Voranschlag für 2013 und 2014 betragen allein die Beiträge des Landes an private Kindergärten (Budgetposten 1/240104, 7670) jeweils ca. 27 Millionen Euro.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, um Dienstgeber in der Steiermark, die keine betriebliche Kinderbetreuung anbieten, zu einer Dienstgeberabgabe zu verpflichten, die für den Ausbau und die Aufrechterhaltung von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zweckgewidmet ist, und diese Vorlage dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)