LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2245/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 03.10.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT06GD-1551/2013-12; ABT06GD - 70.080-4/2011-32
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Bericht

Betreff:
Zusammenleben in Vielfalt - Zweiter Bericht zu Entwicklungen und zum Stand der Umsetzung der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark

Mit dem Beschluss der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark durch die Steiermärkische Landesregierung am 14. April 2011 hat sich das Land Steiermark dazu bekannt, den Umgang mit der gesellschaftlichen Vielfalt bewusst gestalten zu wollen. Als Grundlage und Ausgangspunkt für diese als Querschnittmaterie definierte Aufgabe drückt die Charta das Selbstverständnis von Politik und Verwaltung des Landes Steiermark hinsichtlich eines professionellen, zukunftsorientierten Umgangs mit der gegebenen gesellschaftlichen Heterogenität aus. Am 21. Juni 2011 hat sich der Landtag Steiermark ebenfalls zur Charta und dazu bekannt, in seinem Wirkungsbereich an deren Umsetzung mitzuwirken.

Aufbauend auf der Charta des Zusammenlebens als Grundsatzbekenntnis wird entlang den definierten Handlungsfeldern und Lebenswelten eine Umsetzungsstrategie verfolgt und einmal jährlich der Steiermärkischen Landesregierung und dem Landtag Steiermark ein Bericht über die bisherigen und geplanten weiteren Umsetzungsschritte zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Der  hiermit vorgelegte "Zweite Bericht zu Entwicklungen und zum Stand der Umsetzung der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark" umfaßt den  Berichtszeitraum von 1. Juni 2012 bis 30. Juni 2013.

Auch dieser zweite Bericht des Zusammenlebens kann unter der Internetadresse www.zusammenleben.steiermark.at abgerufen werden.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend 2. Bericht des Zusammenlebens, wird zur Kenntnis genommen.