EZ/OZ: 2334/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 21.11.2013, 09:10:11
Landtagsabgeordnete(r): Gunter Hadwiger (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Anpassung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen betreffend der Volksrechte in der Steiermark
Die Steiermärkische Landesverfassung sieht im Abschnitt 5 "Volksrechte in Gesetzgebung und Vollziehung des Landes" zur Durchsetzung direktdemokratischer Initiativen mehrere Möglichkeiten vor. So können beispielsweise Volksbefragungen und Volksabstimmungen nicht nur durch Beschlussfassung im Landtag, sondern auch von 80 Gemeinden, wenn diese gleichlautende Gemeinderatsbeschlüsse fassen, verlangt werden. Auch eine Gemeindeinitiative gemäß Artikel 71 LVG, die gegenüber dem Landtag eine Änderung oder Aufhebung von Landesgesetzen und Landesverfassungsgesetzen verlangen kann, liegt erst dann vor, wenn mindestens 80 Gemeinden entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse dem Land vorlegen - das entspricht 14,7 Prozent der Gemeinden in der Steiermark.
Durch die geplante Gemeindestrukturreform wird sich die Anzahl der Kommunen in der Steiermark von 542 auf voraussichtlich 285 verringern - was einer Reduktion von knapp 50 Prozent der bestehenden Gemeinden gleichkommt. Analog dazu müsste auch die bislang erforderliche Anzahl der Gemeinden für eine Gemeindeinitiative gem. Artikel 71, einer Volkabstimmung gem. Artikel 72 sowie einer Volksbefragung gem. § 74 des LVG um 50 Prozent reduziert werden. Keine demensprechende Anpassung hätte zur Folge, dass ab dem 1. 1. 2015 nicht mehr nur 14,7 Prozent sondern 28 Prozent der steirischen Gemeinden notwendig sein werden, um die vorhin zitierten direktdemokratischen Initiativen verlangen zu können. Dies würde einen eklatanten Rückschritt direktdemokratischer Möglichkeiten im Rahmen der politischen Mitbestimmung in der Steiermark nach sich ziehen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, in dem die Steiermärkische Landesverfassung dahingehend geändert wird, dass
a.) die Anzahl der für eine Gemeindeinitiative gem. Art. 71 erforderlichen gleichlautenden Gemeinderatsbeschlüsse auf 40 geändert wird und
b.) eine Volksbefragung gem. Art. 74 und eine Volkabstimmung gem. Art. 72 von 40 Gemeinden aufgrund gleichlautender Gemeinderatsbeschlüsse verlangt werden kann.
Unterschrift(en):
Gunter Hadwiger (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ)