LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2342/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.11.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT16-306/2013-172; ABT16 VT-OV.07-1/2013-18; ABT15 OP-FG.10-7/2012-480
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Stellungnahme der Landesfinanzreferentin

Betreff:
Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011, Kernmaßnahme 10\; Vereinbarung über Betrieb und Finanzierung von Busleistungen im Bereich Graz-Hartberg und Graz-Fürstenfeld für einen Zeitraum von ca. 3 Jahren\; Finanzierungsbeitrag des Landes von insgesamt: € 5.200.000,00, VSt. 1/690204-7420 „Beiträge an den Verkehrsverbund“ mit üpl. Ausgabe im Jahr 2014 in der Höhe von € 1.100.000,00, Bedeckung im Jahr 2014 durch Umwidmung von VSt. 1/529305-7670 „Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen, Kostenbeiträge“

Einleitung:
Die Busverbindungen zwischen Graz - Hartberg und Graz - Fürstenfeld gehören zu den wichtigsten in der Steiermark. Aufgrund der starken Nachfrage wurden bereits seitens des Landes zusätzliche Busse bestellt, die mittlerweile wieder so stark ausgelastet sind, dass für die Fahrgäste nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind ("Steher" in den Bussen).

Daher besteht die Notwendigkeit, das bisherige Angebot weiterhin sicher zu stellen (die Bestellungen für die bestehenden Busleistungen laufen mit Fahrplanwechsel im Dezember 2014 aus) und zusätzliche Busleistungen zu bestellen, damit einerseits das Steher-Problem gelöst wird und andererseits durch die weitere Attraktivierung der Fahrpläne (eine Vertaktung wird angestrebt - siehe "Umsetzung") neue Kunden gewonnen werden.

Außerdem ist die Attraktivierung der Busangebote an den Korridoren Hartberg und Fürstenfeld ein Bestandteil des Mobilitätsvertrages "LKH Quadrant" und ist im Regionalen Verkehrskonzept Graz/Graz-Umgebung eindeutig als Ziel definiert. Zudem ist die Verstärkung des ÖPNV ein wesentlicher Inhalt des Luftreinhalteprogrammes Steiermark 2011, zumal jede Maßnahme zur Reduktion des Individualverkehrs auch einen Rückgang der Schadstoffbelastung nach sich zieht.


Umsetzung
Im ersten Schritt sollen zusätzliche Kurse bereits mit Fahrplanwechsel im Dezember 2013 eingeführt werden. Diese sollen kurzfristig zur Lösung von Kapazitätsproblemen beitragen und somit auch bereits für die Feinstaubsaison ihre Wirkung entfalten. Die Neuleistungen sollen hauptsächlich als Schnellbusse über die Autobahn geführt werden. Die rasche Verbindung ist für viele Fahrgäste sehr komfortabel, außerdem entsteht dadurch zusätzliches Fahrgast-Potenzial im Bereich Berufsschulzentrum Graz-St. Peter und der Fa. Magna.
Weitere Schritte bestehen darin, dass mit Schulbeginn 2014 das zusätzliche und das bestehende Angebot noch besser aufeinander abgestimmt werden soll (Vertaktung).
Grundstock des neuen Angebots sollen die Schnellbus-Systeme über die Autobahn nach Hartberg bzw. Fürstenfeld sein (in der Früh stadteinwärts ohne Takt, die Kapazität ausweitend, nachmittags stadtauswärts zumindest stündlich). Die Regiobusse als Bedienung der Fläche sollen eine einheitliche Taktung erhalten, wodurch zwischen Graz und Gleisdorf ein Halbstundentakt und nach  Hartberg sowie Fürstenfeld ein grober Stundentakt entsteht.
Beim Abend- und Wochenendverkehr gibt es keine zusätzlichen Bestellungen, es werden lediglich die Zeiten dem neuen Bussystem angepasst.
Die einheitlichen Fahrzeitprofile, die einheitlichen Linienführungen und die Vereinfachung der Linien-Nummern (S-Busse Autobahn, S-Busse Ries, RegioBusse auf klaren Linien-Nummern) erleichtern den (potentiellen) Kunden den Zugang zum Öffentlichen Verkehr. Dies wiederum trägt - zusätzlich zum attraktiven Busangebot - zu einem weiteren Fahrgastzuwachs bei.

Begleitmaßnahmen
Lokale Kurse (z.B. Gleisdorf - Pischelsdorf) werden durch diese Maßnahmen substituiert.
In Gleisdorf wird versucht, durch die Regiobusse optimale Umsteigebeziehungen von/zur S-Bahn zu planen, um derart das Gesamtsystem Öffentlicher Verkehr weiter zu optimieren.
Sollten bisher vom Verkehrsverbund Steiermark bestellte Kurse von Leistungsanpassungen betroffen sein, so werden sie in die Bestellungen des Landes aufgenommen. Dies ist für das Land Steiermark aufkommensneutral.
Außerdem sollen an der Park &\; Ride-Anlage in Ludersdorf neue Umsteigemöglichkeiten geschaffen werden. Selbstverständlich werden die neuen Bussysteme in Zusammenarbeit mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH. auch entsprechend beworben.


Voraussichtliche Kosten und Finanzierung:
 
Jahr
Kosten für bestehende Busleistungen
Kosten für zusätzliche Busleistungen
Unvorher-gesehenes
Summe
2013 (ab Fplw.) *)

63.462
4.872
68.334
2014
26.525
1.100.000
86.488
1.213.012
2015
713.796
1.133.000
141.786
1.988.582
2016
692.794
1.099.664
137.614
1.930.072
Summe:
 
 
 
5.200.000
*) zahlbar im Jahr 2014
 
Die Kostenschätzung für die zu erbringenden Leistungen ergibt für die gesamte Vertragslaufzeit von Dezember 2013 bis Fahrplanwechsel im Dezember 2016 einen Betrag von insgesamt € 5.200.000,00.
Die Zahlungen des Landes erfolgen bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" wobei davon in Umsetzung des Luftreinhalteprogrammes Steiermark 2011 im Jahr 2014 ein Betrag von rund
€ 1.100.000,00  bei der VSt. 1/529305-7670 "Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen, Kostenbeiträge" sichergestellt wird.
Für die Finanzierung in den Jahren 2015 und 2016  in der Höhe von insgesamt rund € 3.920.000,00 ist im Verkehrsbudget   entsprechend Vorsorge zu treffen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, über die beschriebenen Leistungen eine Vereinbarung mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH., und den leistungserbringenden Verkehrsunternehmen auf die Dauer von Mitte Dezember 2013 (Fahrplanwechsel) bis Mitte Dezember 2016 (Fahrplanwechsel) abzuschließen.

3. Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die Steirische Verkehrsverbund GmbH. in der Höhe von insgesamt max. € 5.200.000,00 für den oben genannten Zeitraum zu leisten.

4. Die Zahlungen des Landes erfolgen bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund", wobei davon in Umsetzung des Luftreinhalteprogrammes Steiermark 2011 im Jahr 2014 ein Betrag von € 1.100.000,00 bei der VSt. 1/529305-7670 "Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen, Kostenbeiträge" sichergestellt wird. Für die Finanzierung in den Jahren 2015 und 2016 in der Höhe von insgesamt rund € 3.920.000,00 ist im Verkehrsbudget   entsprechend Vorsorge zu treffen.

5. Hierzu wird genehmigt:
Mehrausgaben überplanmäßig im Jahr 2014 (Abteilung 16):                           Höchstbetrag
VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund"     € 1.100.000,00

Bedeckung durch Einsparung im Jahr 2014 (Abteilung 15):
VSt. 1/529305-7670 "Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen, Kostenbeiträge"                                                                     € 1.100.000,00