LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2343/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.11.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT04-7438/2012-17; ABT04-24Ka92-155/2013; ABT08GP-80.19-4/2013-354
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Bettina Vollath

Betreff:
Refinanzierung KIG-Anleihe - Grundsatzbeschluss

Mit Landtagsbeschluss Nr. 1333 vom 12. Dezember 2008 wurde die Steiermärkische Landesregierung ermächtigt, zur Durchführung der Liegenschaftstransaktion zur Liquiditätssicherung der KAGes bzw. zur Mittelaufbringung der Tochtergesellschaft im Rahmen des Ausgliederungsvorganges, Sicherheiten seitens des Landes für von dritter Seite an die KAGes oder die Tochtergesellschaft gewährte finanzielle Mittel (etwa Darlehen) zu bestellen.

Im Jahr 2009 wurde von der KAGes die Tochtergesellschaft Krankenanstalten-Immobilien-Gesellschaft mbH (KIG) gegründet und zur Begleichung der Kaufpreisschuld im Zuge der gesamten Liegenschaftstransaktion zwei Anleihen emittiert.  Die erste Emission in der Höhe von € 700 Mio. erfolgte im Juni 2009 und ist im Jahr 2014 nach der vereinbarten 5jährigen Laufzeit, fällig. Die zweite Tranche der Anleihe in Höhe von € 500 Mio. läuft bis 2017.

Zum Zeitpunkt der Begebung der Anleihen führte diese Vorgangsweise gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) 1995 dazu, dass der Gesamtschuldenstand nicht dem Sektor Staat (= Land Steiermark), sondern dem Sektor Unternehmungen zugerechnet wurde. Dennoch erfolgte im Hinblick auf eine transparente Darstellung dieser finanziellen Transaktion eine Aufnahme in die Voranschläge 2009 und 2010 des Landes Steiermark, ebenso wie in den Schuldenstand, der in den Rechnungsabschlüssen des Landes Steiermark unter dem Titel "wirtschaftliche Schulden" transparent ausgewiesen wurde.

Nach Abschluss der Liegenschafts- und Finanztransaktion erfolgte im Jahr 2010 durch Statistik Austria eine rückwirkende Einrechnung dieser Schulden der KAGes/KIG in den Schuldenstand des Landes. Durch diese Revision von Statistik Austria aufgrund einer Eurostatentscheidung hat sich aufgrund der transparenten Darstellung - wie erwähnt - für den Landeshaushalt keine Änderung ergeben. Der Gesamtschuldenstand ist unverändert geblieben.

Im Hinblick auf die Notwendigkeit, die strategischen Entscheidungsgrundlagen für die Refinanzierung aufzubereiten, wurde mit Regierungsbeschluss vom 06.06.2013, GZ:  ABT08GP-1420/2013-11 (ABT08GP-80.19-4/2013-338) der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft mbH als Muttergesellschaft der KIG der Projekt-managementauftrag zur Erstellung eines Anleihenrefinanzierungskonzeptes erteilt. Dabei ist die Landesregierung davon ausgegangen, dass erforderlichenfalls unter Beiziehung externer Berater und Kapitalmarktexperten eine Analyse der möglichen Finanzierungsvarianten unter Berücksichtigung der Maastricht-Kriterien anzustellen ist und einem Refinanzierungskonzept die bestmöglichste und günstigste Finanzierungsform für das Land Steiermark zugrunde zu legen ist.

Als ein wesentliches Zwischenergebnis konnte festgestellt werden, dass es für die Refinanzierung aus ESVG Sicht keinen Unterschied macht, ob diese durch das Land Steiermark selbst oder die ausgegliederte Einheit (KAGes oder KIG) vorgenommen wird.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass durch die Arbeitsgruppe eine allfällige Wiedereingliederung der KIG in die KAGes untersucht wird, um eine optimale Konzernstruktur aus betriebswirtschaftlicher, steuerrechtlicher und gebührenrechtlicher Sicht zu erreichen.

Diese Rechtsansicht wurde von Statistik Austria bestätigt und am 30.09.2013 der Finanzabteilung im Amt der Steiermärkischen Landesregierung schriftlich mitgeteilt.
Aufgrund dieser definitiven Klarstellung könnte das Land Steiermark die Refinanzierung der ersten Tranche der Anleihe der KIG im Ausmaß von € 700 Mio. (Fälligkeit 24.06.2014) übernehmen.

Zur Durchführung dieser Transaktion besteht die Notwendigkeit, die Steiermärkische Landesregierung zu ermächtigen, die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, um im Wege einer Finanzierung zu Lasten des Landeshaushaltes eine Tilgung der bezeichneten Anleihe über die KIG zu veranlassen.

Die Abwicklung hätte im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten dermaßen zu erfolgen, dass vom Finanzressort die erforderlichen Fremdmittel in Höhe von € 700 Mio. aufgenommen werden. Allfällige Nebenkosten werden im Rahmen des Gesamthaushaltes zu bedecken sein. Über die endgültige Form der Finanzierung ist der Landesregierung vor Abschluss durch die Abteilung 4 gesondert zu berichten.

Für die Weiterleitung dieser Mittel an die KAGes/KIG sind die notwendigen Beschlüsse von der zuständigen Abteilung 8 einzuholen.

Wie bereits ausgeführt, kann aufgrund der schriftlichen Bestätigung von Statistik Austria die Maastrichtkonformität und Neutralität der dargestellten Vorgangsweise festgestellt werden. Nachdem das gesamte Nominale der Anleihe dem Land Steiermark rückwirkend zugerechnet und auch im Landeshaushalt 2009/2010 sowie in den Landesrechnungsabschlüssen ab 2009 dargestellt und abgebildet wurde, führt die gegenständliche Maßnahme im Landeshaushalt zu einer rein buchmäßigen Steigerung der Nettoneuverschuldung des Jahres 2014 im Ausmaß der Anleihentilgung von € 700 Mio. Gleichzeitig reduziert sich die Verbindlichkeit der KAGes/KIG im selben Ausmaß. Insgesamt handelt es sich somit um eine Umgruppierung von Schulden von der gemäß ESVG dem Land zuzurechnenden KAGes in den Landeshaushalt innerhalb des vom Landtag im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss jeweils zur Kenntnis genommenen Gesamtschuldenstandes.

Die Mittel für die Refinanzierung der KIG-Anleihe werden der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft mbH bzw. der KIG in einer bestmöglichen Form vom Land Steiermark zur Verfügung gestellt und ist mit diesen zugewiesenen Mitteln die Tilgung durchzuführen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1.) Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.) Die Transferierung der bereits seit dem Jahr 2010 durch die Statistik Austria dem Land Steiermark zugerechneten und bisher in den Rechnungsabschlüssen des Landes als wirtschaftliche Schulden dargestellten Anleihefinanzierung der KAGes/KIG in den Landeshaushalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
3.) In diesem Zusammenhang wird ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Refinanzierung eine buchmäßige Darstellung einer Nettoneuverschuldung im Jahr 2014 im Ausmaß von € 700 Mio. bei gleichbleibendem Gesamtschuldenstand des Landes Steiermark bedingt.
4.) Die Landesregierung wird ermächtigt, die für die Tilgung der Anleihe der KAGes/KIG in der Höhe von € 700 Mio. erforderlichen Fremdmittel aufzunehmen und der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.