EZ/OZ: 2344/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 21.11.2013, 00:00:00
Geschäftszahl(en): LAD-10239/2012-17; LAD-05.00-584/2002-62
Zuständiger Ausschuss: Verwaltung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Anhang zu TOP 1)
Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 12. November 2013 in Wien
Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.
Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:
Bei der Landeshauptleutekonferenz am 12. November 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergebnisse erzielt:
1. Länderforderungen an die neue Bundesregierung
Beschlusstext siehe Anhang.
2. EU-Strukturfonds\; Aufteilung der Finanzmittel EFRE-ESF der Förderperiode 2014-2020 im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB)
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt, dass die österreich-interne Aufteilung der EFRE- und ESF-Mittel unter Hinweis auf die in den Punkten 5 und 6 des vorliegenden Berichts dargelegten Aspekte mit dem bisherigen Aufteilungsschlüssel 46 % ESF zu 54 % EFRE beibehalten werden soll.
3. EU-Förderungen im Bereich des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)\; pro-grammverantwortliche Stellen des Bundes (Prüf- und Bescheinigungsbehörde)
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, im Bereich der Prüfbehörde laut Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds 2007-2013, BGBl I 60/2008 (BKA, Abt. IV/3),
1. ein effizientes und auf Einhaltung aller vorgeschriebenen Fristen ausgerichtetes Terminmanagement einzurichten (insbesondere hinsichtlich der rechtzeitigen Abgabe der Jahreskontrollberichte),
2. sich zur raschen Abarbeitung des Rückstaus an Prüfaufgaben umgehend mit den nötigen Personalressourcen auszustatten,
3. die möglichst zeitnahe Aufhebung der Zahlungsunterbrechungen der österreichischen EFRE-Programme tatkräftig zu unterstützen und
4. im Hinblick auf die erforderliche Zielerreichung 2013 betreffend N+2/N+3 weitere Verzögerungen und mögliche EU-Mittelverluste für Österreich zu vermeiden.
Anstrengungen zur raschen Beseitigung der Systemschwäche im Bereich der Bescheinigungsbehörde laut Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds 2007-2013, BGBl I 60/2008 (BKA, Abt. IV/4) werden durch die Länder begrüßt, um damit zur ehestmöglichen Aufhebung der verhängten EFRE-Zahlungsunterbrechungen in Österreich beizutragen.
Zur Etablierung eines regelmäßigen, strukturierten und umfassenden Dialogs zwischen Prüfbehörde sowie Verwaltungsbehörden und First Level Control (FLC)-Stellen der Länder wird die Einrichtung einer entsprechenden Plattform vorgeschlagen.
4. Künftige Vereinbarung betreffend die Programmabwicklung der Förderperiode 2014 bis 2020
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz tritt dafür ein, dass in der künftigen Art 15a B‑VG-Vereinbarung betreffend die Programmabwicklung der Förderperiode 2014-2020
1. auf eine ausgewogene Aufteilung der Verantwortungen zwischen Bund und Ländern, insbesondere im Fall von EU-Mittelverlusten, im Rahmen der EU-Strukturfondsverwaltung geachtet wird und
2. bei Streitfällen verbindliche Entscheidungen zwischen programmverantwortlichen Stellen verankert werden (etwa durch Einrichtung einer Schiedsstelle).
5. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Besuch von landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
Es erfolgt die Unterzeichnung der Originalurkunde der Vereinbarung durch alle Landeshauptleute.
6. Verwaltungsstrafverfahren (VStV)\; Probleme bei der elektronischen Datenübermittlung von Anzeigen an die Behörden
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält zum geänderten Ablauf bei der elektronischen Datenübermittlung von Verwaltungsstrafanzeigen an die Behörden fest:
- Die aufgezeigten Fehler und Probleme bei der Anzeigenerfassung und Anzeigenübermittlung mit der neuen Applikation des BMI (VStV-neu) sind unverzüglich zu beheben.
- Bei IT-technischen oder organisatorisch relevanten Veränderungen im Bereich von Verwaltungsstrafverfahren ist das VStV-Koordinationsteam der Bundesländer (Vorsitz Klaus NEUMAYR, Tirol) von allen betroffenen Bundesministerien einzubinden.
- Vor allem dürfen technische Änderungen im Bereich der Schnittstellen zu den Behörden nur nach entsprechenden Tests und nach erfolgter Abnahme durch dieses Gremium im Produktionsbetrieb zum Einsatz kommen.
7. Vermögensauseinandersetzung der Länder mit dem Bund
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz stellt fest, dass trotz mehrfacher Länderinitiativen zur Frage der Vermögensauseinandersetzung von Bund und Ländern bis dato noch kein nachhaltiger Verhandlungsprozess in Gang gekommen ist.
Die Landeshauptleutekonferenz erinnert daher mit Nachdruck an ihre Beschlüsse vom 16.10.2002, VSt-544/3, und vom 22.1.2009, VSt-544/21, wonach gemäß Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 29.6.2002, G 270/01 ua die endgültige Vermögensauseinandersetzung der Länder mit dem Bund im Sinne des § 11 Abs 2 ÜG 1920 noch nicht stattgefunden hat und demnach noch aussteht.
Die Landeshauptleutekonferenz erwartet, dass die künftige Bundesregierung auf Basis der bisherigen Ergebnisse auf Beamtenebene unverzüglich zu diesbezüglichen Verhandlungen auf politscher Ebene einlädt und nominiert dafür
Herrn Landeshauptmann Dr. Wilfried HASLAUER, Salzburg,
Herrn Landeshauptmann Mag. Franz VOVES, Steiermark und
Herrn Landeshauptmann Günther PLATTER, Tirol.
8. ORF\; Landesstudios und Stiftungsrat
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung sicherzustellen, dass
1. die ORF-Landesstudios erhalten bleiben und mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden und
2. die Länder in die Verhandlungen über die ORF-Reform eingebunden werden.
9. Österreichischer Hospiz zur Heiligen Familie in Jerusalem
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz stellt einen einmaligen Betrag in der Höhe von insgesamt € 29 500 für alle Länder als Mitwirkung an der Finanzierung für eine Publikation zur Geschichte des Österreichischen Hospizes zur Heiligen Familie in Jerusalem zur Verfügung, der auf die Länder im Verhältnis der Volkszahl aufzuteilen ist.
10. Philippinen\; Taifun\; Hilfeleistungen der Länder
Ergebnis:
Die Verbindungsstelle wird beauftragt, im Wege einer Umfrage Informationen über die geleisteten oder geplanten Hilfeleistungen der Länder für die Opfer der Taifunkatastrophe auf den Philippinen zu erheben und über das Ergebnis die Länder umgehend zu informieren.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002, betreffend die Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 12. November 2013, wird zur Kenntnis genommen.