LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2349/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.11.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT09-345/2013-17
Zuständiger Ausschuss: Europa
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Bericht

Betreff:
Umsetzung der steirischen Europastrategie "Europavision 2020. Standpunkte vertreten, Standort stärken - die neue Europastrategie für eine starke Steiermark": Außenbeziehungen 2014+

Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung am 27. September 2011 die steirische Europastrategie "Europavision 2020. Standpunkte vertreten, Standort stärken - die neue Europastrategie für eine starke Steiermark" beschlossen.
Diese unterstreicht, dass Europapolitik und internationale Beziehungen keinen Selbstzweck darstellen, sondern am Nutzen für Steirerinnen und Steirer orientiert sind. Diese Zielsetzung wird umgesetzt durch vier Kernstrategien:
o   Aktive Interessenvertretung: Steirische "Botschaft" in Brüssel\;
o   EU Know How: Erster Ansprechpartner für Europafragen vor Ort\;
o   Internationale Kontakte: Beziehungen und Netzwerke aufbauen und nutzen\;
o   Kommunikation: Europa in der Steiermark lebendig machen.

Die Kernstrategie "Internationale Kontakte: Beziehungen und Netzwerke aufbauen und nutzen" beschreibt die bilateralen und multilateralen Außenbeziehungen des Landes und zielt darauf ab, internationale Kontakte zur Wahrnehmung steirischer Interessen zu nutzen. Internationale Beziehungen von Regionen sind in einem integrierten Europa und einer globalisierten Welt ein wichtiges Mittel der Politikgestaltung.
In Umsetzung und Konkretisierung dieser Vorgaben der steirischen Europastrategie beschreibt das Konzept "Außenbeziehungen Steiermark 2014+" die darin geforderte "aktive, strategische Außenpolitik".

Das vorliegende Konzept "Außenbeziehungen 2014+" stellt nun die Leitgedanken, Rahmenbedingungen und die Werkzeuge für die Neuausrichtung der steirischen Außenbeziehungen ab dem Jahr 2014 dar.
Im Zentrum stehen fünf Leitgedanken:
1. Steirische Aktivitäten mit Partnern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind untrennbar  verbunden mit der Vertretung steirischer Interessen in Europa.
2. Kooperationen definieren sich nicht über bilaterale Abkommen\; diese sind vielmehr ein mögliches Werkzeug, das nur in Fällen eines deutlichen Mehrwerts angewendet wird.
3. Die regionale Schwerpunktsetzung ist klar und beruht auf nachvollziehbaren Erwägungen.
4. Das Follow-up und die Evaluierung von Maßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Außenbeziehungen.
5. Ein regelmäßiger Austausch mit anderen steirischen Außenbeziehungsakteuren findet statt.

Das Konzept "Außenbeziehungen 2014+" empfiehlt ausgehend von diesen Leitgedanken die Zielrichtung zur Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit:
o   Regionen in Nachbarländern im Süden und Osten der Steiermark.
o   Regionen von Interesse: Konzentration auf gut funktionierende bestehende Partnerschaften, die aktiv fortgeführt werden sollen.
o   Fokusregionen - jeweils für eine dreijährige Orientierung.



Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Außenbeziehungen 2014+, wird zur Kenntnis genommen.