EZ/OZ: 2352/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 29.11.2013, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT14-2303/2012-131; ABT14-HR-BU.10-2-2013/55
Zuständiger Ausschuss: Daseinsvorsorge
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Beilagen: Stellungnahme der Landesfinanzreferentin
Betreff:
Genehmigung der Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemäß Förderungsrichtlinien 2011
Im Zuge der Erstellung der Doppelbudgets 2011/2012 wurde das Fördersystem für Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung grundsätzlich neu geregelt. Dabei wurde auch festgelegt, dass eine Auszahlung für jene Förderungen, die vor dem 30.04.2011 beantragt wurden, nach den bis dahin geltenden Förderungsbestimmungen aus Mitteln des außerordentlichen Haushaltes erfolgt, und für Förderungsansuchen ab dem 01.05.2011 die Bereitstellung der Landesförderung in Raten (Finanzierungsbeiträge) auf eine Dauer von bis zu 10 Jahren erfolgen soll. Weiters wurde vereinbart, die Förderungszusagen so zu begrenzen, dass pro Jahr ein Förderungsbetrag von jeweils max. € 1,0 Mio. zugesagt werden kann.
Dazu wurden mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22.06.2011 die Förderungsrichtlinien Wasserversorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung im Bundesland Steiermark) und die Förderungsrichtlinien Abwasserentsorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung für das Bundesland Steiermark) beschlossen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit vor Erstellung der Förderungsverträge die Finanzierung auf die gesamte Laufzeit der Förderung zu sichern und einen Beschluss des Landtages Steiermark zu erwirken.
Insgesamt darf das jährliche Budgeterfordernis für alle Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (abgesehen von außerordentlichen Sonderdotierungen), bestehend aus ordentlichem und außerordentlichem Haushalt, das Gesamtausmaß von € 10,0 Mio. nicht überschreiten.
Die Ermittlung des Fördersatzes wurde dabei an die Vorlage einer Kosten- und Leistungsrechnung von den Förderungswerbern gebunden. Nach der notwendigen Aufbereitungszeit durch Gemeinden und Verbände sowie der erforderlichen Prüfung der Kosten- und Leistungsrechnung kann nunmehr begonnen werden, die Förderungsverträge zu errichten.
Vom 01.05.2011 bis 30.09.2013 wurden insgesamt 603 Anträge gestellt, die Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind:
Wasserversorgung - Gemeinden und Wasserverbände:
Anzahl: 248
Investitionsvolumen: € 54.042.993,00
Voraussichtlicher Fördermittelbedarf: € 8.150.000,00
Abwasserentsorgung - Gemeinden und Wasserverbände:
Anzahl: 355
Investitionsvolumen: € 168.671.077,00
Voraussichtlicher Fördermittelbedarf: € 25.320.000,00
Die Förderung von Maßnahmen der Einzelwasserversorgung, Kleinabwasser-behandlung und betrieblichen Maßnahmen werden wie bisher im Rahmen der jeweiligen Budgets (Voranschlagstellen) finanziert.
Die konkrete Festlegung der Fördersatzermittlung und Abwicklung der Förderung erfolgt auf Basis der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen.
Daraus ergibt sich für die oben angeführten Förderungsansuchen ein derzeit ermittelbarer Fördermittelbedarf von insgesamt € 33.470.000,00 für kommunale Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsmaßnahmen.
Davon stehen im Jahr 2013 und 2014 sowie unter Berücksichtigung der gebührgestellten Mittel aus 2011 und 2012 insgesamt € 8.550.719,00 (Wasserversorgungsmaßnahmen € 1.924.719,00 und Abwasserentsorgungsmaßnahmen € 6.626.000,00) zur Auszahlung zur Verfügung.
Der verbleibende Fördermittelbedarf für die von 01.05.2011 bis 30.09.2013 eingereichten Anträge beträgt somit € 24.920.000,00 (€ 6.230.000,00 für Wasserversorgung und € 18.690.000,00 für Abwasserentsorgung) und verteilt sich auf die nachfolgenden Jahre wie folgt:
Wasserversorgung (VSt 1/620115-7355, VSt 1/620125-7770)
2015 € 890.000,00
2016 € 890.000,00
2017 € 890.000,00
2018 € 890.000,00
2019 € 890.000,00
2020 € 890.000,00
2021 € 890.000,00
Abwasserentsorgung (VSt 1/621115-7355, VSt 1/621135-7770)
2015 € 2.670.000,00
2016 € 2.670.000,00
2017 € 2.670.000,00
2018 € 2.670.000,00
2019 € 2.670.000,00
2020 € 2.670.000,00
2021 € 2.670.000,00
Der künftige Fördermittelbedarf für Projekte, die ab dem 01.10.2013 eingereicht wurden, werden im Jahr 2014 ermittelt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Genehmigung der Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemäß Förderungsrichtlinien wird zur Kenntnis genommen.