EZ/OZ 2341/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Umwelt
Betreff:
Übernahme der Querspange als Landesstraße südlich der A2 in einer Länge von 2.585 m, Gemeinden: Grambach, Gössendorf und Stadt Graz, Pol. Bezirk: Graz-Umgebung, Stadt Graz
zu:
- 2341/1,
Übernahme der Querspange als Landesstraße südlich der A2 in einer Länge von 2.585 m, Gemeinden: Grambach, Gössendorf und Stadt Graz, Pol. Bezirk: Graz-Umgebung, Stadt Graz (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Umwelt" hat in
seiner Sitzung
vom
03.12.2013
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Die laufenden Änderungen der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur bewirken auch nachhaltige Veränderungen der Verkehrsstruktur einzelner Landesstraßen. Das Landesstraßennetz der Steiermark muss daher immer wieder den geänderten Funktionen und Verkehrsverhältnissen angepasst werden. Mit der Realisierung des Vollanschlusses A2 Knoten Graz-Ost und der Querspange sollen auftretende Rückstauerscheinungen vermieden, die Leistungsfähigkeit erhalten und den Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, von Süden kommend ohne Umweg auf die A2, Süd Autobahn, aufzufahren.
Die fertiggestellte Querverbindung von der L370, Raabastraße, bis zur B73, Kirchbacher Straße, mit einer Länge von 2.585 m, welche im Zuge des Bauvorhabens "Lückenschluss Knoten Ost" (RSB vom 12. Mai 2011, GZ: FA18A-A1.70-275/2011-32) den Anschluss an das bestehende Landesstraßennetz darstellt, soll Ende November 2013 dem Verkehr übergeben werden.
Das im beiliegenden Übersichtsplan rot gekennzeichnete Straßenstück wird für den überregionalen Verkehr benötigt und soll als Landesstraße "L390, Grambacherstraße" übernommen werden.
Mit den Gemeinden Grambach, Gössendorf und der Stadt Graz wurde diese Querverbindung einvernehmlich mit Vertrag geregelt.
Die gegenständliche Landesstraßenübernahme tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Landtag Steiermark in Kraft.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Gemäß § 8 Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße L390, Grambacherstraße, mit einer Länge von 2.585 m in das Landesstraßenverzeichnis übernommen.
Die gegenständliche Landesstraßenübernahme tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Landtag Steiermark in Kraft.