EZ/OZ: 2172/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 28.08.2013, 10:25:11
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Michael Schickhofer
Betreff:
Anerkennung eines ausgezeichneten Schulerfolges von sozial bedürftigen Schülerinnen und Schülern
Seit diesem Jahr ist es nicht mehr nötig, für den Erhalt der Schul- und Heimbeihilfe einen günstigen Schulerfolg mit einem Notendurchschnitt von 2,9 bzw. 3,1 nachzuweisen.
Grundsätzlich ist diese Neuregelung zu begrüßen, da damit mehr Kinder aus sozial bedürftigen Familien in den Genuss der Beihilfe kommen.
Leider ist hiermit aber auch die Berücksichtigung eines ausgezeichneten Erfolges gefallen, der bisher mit einer Erhöhung des Grundbetrages um 202,- Euro bzw. 404,- Euro belohnt wurde.
Diese Erhöhung bedeutete sicherlich für viele Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Motivation und wurde als Anerkennung für ihre besondere Leistung verstanden.
Da die Zahl der in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler und damit die Summe, mit der das Budget belastet würde, nicht allzu hoch sein dürfte, stellt sich die Frage, ob nicht das Land Steiermark in diesen Fällen einspringen könnte und den betreffenden Schülerinnen und Schülern einen vergleichbaren Betrag als eine Art Stipendium zukommen lässt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, für sozial bedürftige Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Schul- oder Heimbeihilfe haben, im Falle eines ausgezeichneten Schulerfolgs im vorangegangen Schuljahr als Anerkennung für ihre besondere Leistung ein Stipendium in Höhe der bisher im Rahmen der Schul- und Heimbeihilfe vorgesehenen Höhe bereitzustellen.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)