LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2269/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 17.10.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT15-1139/2013-27; ABT15-OP-FG.10-7/2012-467
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Beschluss Nr. 739 des Landtages Steiermark vom 17.09.2013 betreffend Evaluierung der Feinstaubsanierungsgebiete

Der Landtag Steiermark hat am 17.09.2013 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, anhand aktueller Messergebnisse und neuester Erkenntnisse die Feinstaubsanierungsgebiete in der Steiermark zu prüfen und die Luftreinhalteverordnung 2011 entsprechend zu evaluieren.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Die fachliche Grundlage zur Ausweisung der derzeitigen Sanierungsgebiete war durch die Statuserhebung PM10 2002-2005 gegeben (Immissionsschutzgesetz Luft). Diese basiert auf Ergebnissen aus dem steiermärkischen Immissionsmessnetz, ergänzt durch mobile Erhebungen, der Analyse der gesammelten Daten sowie immissionsklimatische Überlegungen. Daraus abgeleitet wurden jene Gebiete festgelegt, in denen die Einhaltung der Grenzwerte für PM10 nicht sichergestellt werden konnte. Folgende Kriterien wurden dabei zusammenfassend angewandt:
  • Grundlage für die Ausweisung sind die PM10-Messungen in der Steiermark.
  • Diese zeigen, dass PM10-Belastungen nicht punktuell sondern großräumig auftreten. Dies war auch bei der Festlegung der Sanierungsgebiete zu berücksichtigen.
  • Auf Grund immissionsklimatischer Überlegungen wurde die Zone der Belastung mit einer Höhe von 150 m über dem jeweiligen Talniveau festgelegt.
  • (Katastral-)Gemeinden, die Siedlungsschwerpunkte in Gebieten haben, die die vorhin genannten Voraussetzungen erfüllen, wurden in das Sanierungsgebiet aufgenommen.

Diese Analyse führte - wie erwähnt - schlussendlich zur Ausweisung von Sanierungsgebieten nach §8 Abs.2 Z.4 IG-L in der IG-L-Maßnahmenverordnung), LGBl. Nr. 131/2006 und zur unveränderten Übernahme der Gebietsfestlegung in der Steiermärkischen Luftreinhalteverordnung 2011 (LGBL 2/2012 i.d.g.F.).

Durch die Umsetzung von umfangreichen Maßnahmenpaketen hat sich die Belastungssituation in den vergangenen Jahren deutlich verbessert, allerdings zeigen die Belastungsbilder in meteorologisch durchschnittlichen oder ungünstigen Jahren, dass die Immissionskonzentrationen noch nicht so weit zurückgegangen sind, um derzeit eine wesentliche Verkleinerung des Sanierungsgebietes fachlich rechtfertigen zu können.

Das Jahr 2012 und auch der bisherige Verlauf 2013 lassen erwarten, dass der Rückgang der PM10-Immissionen nachhaltig stattfindet - 2012 traten Überschreitungen des PM10-Grenzwertes nur noch punktuell auf. Im Jahr 2011 allerdings war die Belastungssituation so ungünstig, dass in allen Regionen des Sanierungsgebietes Verletzungen der EU-Vorgaben bzw. des Immissionsschutzgesetzes Luft aufgetreten sind. Dies bedeutet, dass in meteorologisch ungünstigen Jahren immer noch Probleme mit der Einhaltung von Grenzwerten auftreten.

Es ist geplant, im Laufe des Jahres 2014 zusätzlich zu den im fixen Luftgütemessnetz laufenden Messungen auch mobile Stationen und Staubsammelgeräte in weiteren Regionen einzusetzen, um für die Überprüfung der Sanierungsgebietsausweisung zusätzliche aktuelle Messdaten zur Verfügung zu haben. Darüber hinaus laufen bereits umfangreiche Modellrechnungen zur flächendeckenden Analyse der Belastungssituation.

Auf Basis der Entwicklung der PM10-Belastung der letzten Jahre - insbesonders auch 2012 und 2013 - und der zusätzlich oben beschriebenen Untersuchungen wird die Statuserhebung Feinstaub im Jahr 2014 zu aktualisieren sein und daraus auch ein Vorschlag für zukünftige Ausweisungen von Sanierungsgebieten abgeleitet werden können. Realistisches Ziel ist es, diese Arbeiten bis Ende 2014 abschließen zu können.
Diese Ergebnisse werden auch in der Luftreinhalteverordnung zu berücksichtigen sein. Eine Evaluierung der Feinstaubsanierungsgebiete - wie im gegenständlichen Landtagsbeschluss gefordert - ist vorgesehen und wird somit nach Vorliegen der erforderlichen Daten und Fakten jedenfalls erfolgen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 739 des Landtages Steiermark vom 17.09.2013, betreffend Evaluierung der Feinstaubsanierungsgebiete in der Steiermark, wird zur Kenntnis genommen.