LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2271/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 17.10.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT10-32094/2010-2; ABT10-80Ho-2/1998-203
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Beilagen: Österreichisches Imkereiprogramm, Stellungnahme der Landesfinanzreferentin

Betreff:
Österreichisches Imkereiprogramm 2013-2016\; Programmgenehmigung und anteilige Landesfinanzierung über 175.200,00 €

Mit Durchführungsbeschluss vom 12.08.2013 hat die Europäische Kommission das Österreichische Programm und Zusatzantrag für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse gemäß VO (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22.10.2007 für den Zeitraum 01.09.2013 bis 31.08.2016 (Österreichisches Imkereiprogramm 2013-2016) genehmigt (Anlage1). Die Abwicklungsbestimmungen sind in der "Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft  für die Förderung von Maßnahme zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen gemäß VO (EG) Nr. 1234/2007 - Imkereiförderung", BMLFUW-LE.2.2.7/0021-III/7/2011 idF BMLFUW-LE.2.2.7/005-III/7/2012, geregelt (Anlage 2).

Für Österreich stehen für den oa. Zeitraum 6,0 Mio. € an öffentlichen Mitteln zur Verfügung.

Die Finanzierung erfolgt partnerschaftlich zwischen der gemeinsamen Marktorganisation der EU, dem Bund und den Ländern. Grundlage der Finanzierungsaufteilung des nationalen Anteils im Verhältnis 60 : 40 zwischen dem Bund und den Ländern ist nach den einschlägigen Bestimmungen das Landwirtschaftsgesetz 1992 (LWG 1992) BGBl. Nr. 375/1992 idgF.
Zahlstelle ist die Agrarmarkt Austria (AMA) welche von der Antragsentgegennahme bis zur Auszahlung alles erledigt.

Der Finanzierungsplan laut Österreichischem Imkereiprogramm 2013-2016 sieht folgendermaßen aus:
                                   Finanzierungsanteil 2013-2016 in €                Anteil
EU-Mittel:                                   3.000.000,00                                   50 %
Bundesmittel:                              1.800.000,00                                   30 % 
Landesmittel:                              1.200.000,00                                   20 %
Österreich gesamt:                      6.000.000,00                                  100 %
Bezogen auf die Gesamtanzahl der Imker in Österreich (25.099), betreiben rund 14,7 % Personen im Bundesland Steiermark Imkerei (3.678). Wenn man die Völkeranzahl betrachtet (Österreich: 376.485), so befinden sich rund 14,6 % der Völker in der Steiermark (54.933).
Abgeleitet davon ergibt sich für den Zeitraum der Gültigkeit des Österreichischen Imkereiprogramms vom 01.09.2013 bis 31.08.2016 folgender Förderungsmittelbedarf:

                                      Förderungsmittel in €
EU:                                 438.000,00
Bund:                              262.800,00
Land:                              175.200,00
Steiermark gesamt:         876.000,00 (14,6% der österreichischen Förderungsmittel)

Für diese Förderungsschiene beträgt der Landesmittelbedarf im Zeitraum von 01.09.2013 bis 31.08.2016 insgesamt rund 175.200,00 €.
Die Finanzierung in den Jahren 2013 und 2014 ist aus den Budgets der Abteilung 10 dieser Jahre aus dem Ansatz 1/715 "EU-Kofinanziertes Förderungsprogramm" gegeben. Für die finanzielle Bedeckung des eintretenden Mittelbedarfes ab dem Jahr 2015 ist in den jeweiligen Budgets vom für die Landwirtschaft zuständigen Ressort entsprechende Vorsorge zu treffen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 2013.



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende AV. der programmverantwortlichen Landesstelle A10 Land- und Forstwirtschaft zur Umsetzung des Österreichischen Imkereiprogramms 2013-2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Das von der EK am 12.08.2013 genehmigte Österreichische Imkereiprogramm und die vom BMLFUW erlassene Umsetzungsrichtlinie werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Abwicklung hat gemäß Genehmigung durch die EK nach der im verfügenden Teil des Programms angeführten Richtlinie zu erfolgen. Im Zeitraum von 01.09.2013 bis 31.08.2016 beträgt der anteilige Landesmittelbedarf insgesamt rd. 175.200,00 €.