LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2278/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 24.10.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT16-306/2013-153; ABT16 VT-VP.03-19/2013-9
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Verkauf der landeseigenen Liegenschaft Grundstücksnummern 529/2 und 530/2 im Gesamtausmaß von 2.249 m², Grundbuch 65006 Farrach, EZ 202, Eigentümer Land Steiermark, Landesstraßenverwaltung an die Bietergemeinschaft Fritz und Peter Mayer, Hauptstraße 242, 8740 Zeltweg um € 52.000,00

Das Land Steiermark (Landesstraßenverwaltung) ist Eigentümer der gegenständlichen Liegenschaft.
Da die verkaufsgegenständliche Liegenschaft für die Landesstraßenverwaltung nicht betriebsnotwendig ist und ein Kaufinteresse seitens mehrerer Anrainer bekundet wurde, sind die Grundstücke zum Kauf angeboten worden.

Der ASV-Dienst des Landes Steiermark hat unter Berücksichtigung aller wertmindernden Umstände einen Verkehrswert von € 7.196,80 zum Stichtag 27.08.2013 ermittelt.
Im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Zeltweg liegen die verkaufsgegenständlichen Flächen zur Gänze im Freiland.

Nach einer öffentlichen Ausschreibung in drei Tageszeitungen lagen zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung drei Angebote vor. Da alle drei Anbieter die Einladung zur Nachbesserung ihres Angebots angenommen haben, wurde eine Aufforderung zur Nachbesserung ihres Angebotes gemacht. Bei der Durchführung der Angebotsöffnung lagen noch zwei verbesserte Angebote vor. Diese zwei Anbieter nahmen wiederum die Einladung zur Nachbesserung an und es wurde für den 11.10.2013 eine letztmalige Möglichkeit zur Verbesserung ihrer Angebote angesetzt. Dabei ging die Bietergemeinschaft Fritz und Peter Mayer aus Zeltweg mit dem Angebotsbetrag von € 52.000,00 als Bestbieter hervor.

Die Verkaufssumme in der Höhe von € 52.000,00 ist bei der VSt. 2/840008-0002 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen, unbebaute Grundstücke" zu vereinnahmen.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages entstehen, sind vom Käufer zu tragen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, Grundstücksnummern 529/2 und 530/2 im Gesamtausmaß von 2.249 m², Grundbuch 65006 Farrach, EZ 202, Eigentümer Land Steiermark, Landesstraßenverwaltung, an die Bietergemeinschaft Fritz und Peter Mayer, Hauptstraße 242, 8740 Zeltweg um € 52.000,00 wird genehmigt.