EZ/OZ: 2290/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 25.10.2013, 09:56:34
Landtagsabgeordnete(r): Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): KPÖ, Grüne
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Förderung von Frauen und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rahmen der Wirtschaftsförderung
Das Land Steiermark trägt als einflussreicher Fördergeber nicht nur wirtschaftspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische Verantwortung für die Steirerinnen und Steirer.
Da es das Land Steiermark unbestritten als eine seiner Hauptmaximen betrachtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern sicherzustellen und dies insbesondere auch bei den Bediensteten des Landes selbst praktiziert, sollten diese Grundsätze auch für Unternehmen gelten, welche öffentliche Mittel erhalten.
Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass andere Regionen Europas in dieser Thematik bereits wesentlich weiter gekommen sind als die Steiermark. So haben beispielsweise Berlin und Brandenburg bereits in den Neunzigerjahren des vorigen Jahrhunderts als zentrales Element der Gleichstellungspolitik Verordnungen über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erlassen, die Unternehmen zur Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet.
Die Steiermark als Fördergeberin ist herausgefordert, gleichartige Regelungen in die Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung aufnehmen.
FörderungsempfängerInnen sollten verpflichtet werden, Maßnahmen folgenden Katalog zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu setzen:
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans,
verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen,
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen,
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen,
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil,
Einsetzung einer Frauenbeauftragten,
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sowie Angebot von Praktikumsplätzen für junge Männer in Berufen in denen sie unterrepräsentiert sind
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen,
spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen,
Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten,
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten,
bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme,
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit,
Angebot alternierender Telearbeit,
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, insbesondere in Führungspositionen,
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternkarenzzeit,
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung,
Bereitstellung geeigneter Unterstützung am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen,
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze sowie
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen.
Die Einführung bzw. Umsetzung dieser Maßnahmen sollte gestaffelt nach der Unternehmensgröße erfolgen, wobei:
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 500 Beschäftigten haben drei der vorgenannten Maßnahmen auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Ziffern 1 bis 6.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 250, aber nicht mehr als 500 Beschäftigten
haben drei der vorgenannten Maßnahmen auszuwählen.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20, aber nicht mehr als 250 Beschäftigten haben zwei der genannten Maßnahmen umzusetzen
Unternehmen mit regelmäßig nicht mehr als 20 Beschäftigten haben eine der genannten Maßnahmen umzusetzen.
Kommt ein Unternehmen seiner Verpflichtung zur Durchführung von Maßnahmen zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nach, soll es zur teilweisen oder gänzlichen Rückzahlung der Förderung verpflichtet werden und gegebenenfalls für bis zu drei Jahre von der Bewerbung um Förderungen ausgeschlossen werden. Gleiches soll bei Falschangaben gelten.
Der Landtag Steiermark hat am 06. Juli 2010 einen entsprechenden Antrag der KPÖ, die dargestellten Regelungen in die Wirtschaftsförderrichtlinien aufzunehmen, bereits einstimmig angenommen. Diesem Beschluss hat die Landesregierung aber bisher nicht entsprochen. Zwar wurde das Stmk. Wirtschaftsförderungsgesetz insofern geändert, als nun in § 2 Abs. 3 explizit darauf hingewiesen wird, dass FörderungsempfängerInnen verpflichtet sind, das Gleichbehandlungsgesetz einzuhalten. Diese Bestimmung hat aber lediglich deklarativen Charakter, da ja das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ohnehin von jedem Arbeitgeber zu befolgen ist.
Die Aufnahme der genannten Regelungen in die Richtlinien zur Steirischen Wirtschaftsförderung harrt aber immer noch ihrer Umsetzung.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die in der Begründung dargelegten Regelungen über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie Aufnahme in die Richtlinie für die
Steirische Wirtschaftsförderung finden.
Unterschrift(en):
Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ), Sabine Jungwirth (Grüne)