EZ/OZ: 2296/1
Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)
eingebracht am 29.10.2013, 10:43:52
Landtagsabgeordnete(r): Gunter Hadwiger (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ), Peter Samt (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Ungerechtigkeit, dein Name ist Pflegeregress. Deine Verfechter sind SPÖ und ÖVP - die Regresspartnerschaft.
Am 24. Oktober 2013 hat der Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung zum bestehenden Pflegeregress bekanntgegeben. So wurde die Verfassungskonformität der bestehenden Regelung zwar bestätigt, allerdings auch darauf verwiesen, dass im Einzelfall geprüft werden müsse, ob eine Regresspflicht bestehe. Eine Regresspflicht könne nämlich nur dann infrage kommen, wenn eine zivilrechtliche Unterhaltspflicht nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) vorliege. Laut Verfassungsgerichtshof müssen daher die steirischen Behörden von sich aus jeden Einzelfall überprüfen, sollte durch eigene Pflegekosten bzw. bestehende Unterhaltspflichten gegenüber Angehörigen die Bestreitung des eigenen Unterhalts gefährdet sein, könne das Land auch keinen Kostenersatz einheben. Ob bzw. welche Konsequenzen die Entscheidungen des Höchstgerichtes auf den Vollzug des Pflegeregresses in der Steiermark hat, ist bislang unbekannt.
Im Jahr 2011 wurde das Pflegefonds-Gesetz vom Nationalrat verabschiedet. Damit wollte man den steigenden Finanzbedarf im Pflegebereich Rechnung tragen und den Ländern von 2011 bis 2016 einen Zweckzuschuss zur Verfügung stellen. Die Aufteilung der im Fonds vorgesehenen Geldmittel erfolgte gemäß dem Anteil der Wohnbevölkerung in den Bundesländern.
Im Jahr 2011 war der Pflegefonds bundesweit mit Finanzmitteln in der Höhe von 100 Millionen Euro dotiert, wovon 14.427.897 Euro an die Steiermark gingen - was einem Anteil von 14,42 Prozent entspricht. Im Jahr 2012 erhöhten sich die Mittel für den Pflegefonds auf 150 Millionen Euro, 15.856.075 Euro gingen davon an die Steiermark, wodurch sich der steirische Anteil auf 10,57 Prozent verringerte. Für das Jahr 2013 wurden Finanzmittel für den Pflegefonds abermals um 50 Millionen erhöht und mit 200 Millionen Euro beziffert. Der Anteil der Steiermark wird inklusive der noch vom Bund zu erwartenden Nachzahlungen für dieses Jahr 19.981.195 Euro betragen, was einem Anteil von 9,99 Prozent entspricht.
Der steirische Anteil der Mitteln aus dem bundesweiten Pflegefonds ist somit von 14,42 Prozent für das Jahr 2011 auf 9,99 Prozent für das Jahr 2013 gesunken. Würde die Steiermark jenen prozentuellen Anteil vom Pflegefonds erhalten, der ihr im Jahr 2011 zugestanden wurde, würden sich die Finanzmittel auf 28.840.000 Euro und nicht auf nur 19.981.195 Euro belaufen. Warum die Steiermark eine derartige Benachteiligung in der Verteilung der Finanzmittel im Pflegefonds ausgesetzt ist und ob diese mit dem in der Steiermark eingehobenen Pflegeregress in Verbindung steht, bedarf einer Erklärung durch die Landesregierung.
1. Wie ist der prozentuelle Rückgang des steirischen Anteils aus dem bundesweiten Pflegefonds von 14,42 Prozent (Jahr 2011) auf 9,99 Prozent (Jahr 2013) zu erklären?
2. Steht die Reduzierung des steirischen Anteils aus dem Pflegefonds in Verbindung mit der Tatsache, dass in der Steiermark ein Kostenersatz für die Pflege von Personen (Pflegeregress) eingehoben wird?
3. Wie hoch wäre der steirische Anteil aus dem bundesweiten Pflegefonds für die Jahre 2011, 2012 und 2013, wenn die Steiermark keinen Pflegeregress einheben würde?
4. Was passiert mit jenen freiwerdenden Geldmitteln, die sich aufgrund des prozentuellen Rückgangs des steirischen Anteils aus dem Pflegefonds ergeben?
5. Werden diese Geldmittel unter den anderen Bundesländern aufgeteilt?
6. Wie hoch beziffern Sie den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der durch die Wiedereinführung des Pflegeregresses entsteht bzw. bereits entstanden ist?
7. Wird die Steiermärkische Landesregierung angesichts des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom 23. Oktober 2013 im Bereich des Vollzugs des Pflegeregresses Änderungen vornehmen?
8. Wenn ja, welche?
Unterschrift(en):
Gunter Hadwiger (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ), Peter Samt (FPÖ)