TOP 14
EZ/OZ 1988/3
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung
Betreff:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Schulreformen
zu:
- 1988/1, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Schulreformen (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Bildung" hat in seiner Sitzung vom 25.06.2013 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung:
In der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Partizipation verankert (Art. 12 und 15) und die Achtung der Meinung der Kinder und Jugendlichen zu einem der vier Grundprinzipien erhoben. Im Sinne der Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen diese an allen sie betreffenden Prozesse beteiligt werden - auch in der Politik.
Bei Reformen im Schulwesen werden Kinder und Jugendliche entgegen den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention jedoch nicht beteiligt. Zumeist werden Verhandlungen zwischen der zuständigen Bundesministerin und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst geführt, den ebenso betroffenen Kinder und Jugendlichen wird die Teilhabe verwehrt und ein Ergebnis verkündet.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und von dieser im Sinne der Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention einzufordern, im Zuge der Entwicklung von Reformen im Schulwesen die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.