- 1989/1,
Universalmuseum Joanneum GmbH\; Übertragung des Betriebes der Steiermärkischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl an die Universalmuseum Joanneum GmbH. Ergänzung der Betriebsvereinbarung hinsichtlich der Übernahme des Betriebes der Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in
seiner Sitzung
vom
25.06.2013
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Die Landesmuseum Joanneum GmbH wurde mit Generalversammlungsbeschluss vom 26. November 2002 gegründet. Die Gesellschaft wurde mit Generalversammlungsbeschluss vom 10. Juli 2009 in Universalmuseum Joanneum GmbH umbenannt.
1. Übertragung des Betriebes der Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl an die Universalmuseum Joanneum GmbH:
Peter Rosegger (1843 - 1918) gehört zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der Steiermark, als Dichter und Sozialreformer sicherlich zu den allerwichtigsten. Sein Leben und Werk haben auf das kulturelle Leben und auf die Sozialgeschichte des Landes - und weit darüber hinaus - wesentlichen Einfluss genommen.
Es verstand sich daher von selbst, dass das Land Steiermark in der Zwischenkriegs- bzw. Nachkriegszeit Rosegger ein würdiges Denkmal in Form zweier Museen gesetzt hat. Das Geburtshaus am Alpl samt Nebengebäuden und Verwalterhaus und des Dichters Landvilla in Krieglach gehören somit zu den wichtigsten steirischen Museen überhaupt. Die so genannten Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl wurden zwischen den Jahren 2004 und 2012 gründlich renoviert, umgestaltet und für die Besucherinnen und Besucher im Sinne eines modernen Museumsbetriebes auch erfolgreich attraktiviert.
Die stete Obsorge für die historischen Hausobjekte, Sammlungen und ca. 28 ha Wald, Wiesen und Park verlangen allerdings nach einem entsprechenden Personalstand, der trotz intensiver Bemühungen nicht mehr zu erreichen ist. Ebenso ist der gesamte Dienstbetrieb, so wie er im Steirischen Landesdienst eingerichtet ist, weder mit den Erwartungshaltungen des Publikums, noch mit den Notwendigkeiten internationaler Museumsstandards in Deckung zu bringen. Sowohl touristische und werbliche Maßnahmen als auch die rasche, unbürokratische Reaktion auf Publikumswünsche wie etwa flexiblere Öffnungszeiten, Betreuung von Sonderveranstaltungen oder Sonderausstellungen und diverse Shopangebote sind in der jetzigen Situation nicht realisierbar. Gerade aber im heurigen "Peter Rosegger - Gedenkjahr", das den Dichter wieder ausdrücklich in die Erinnerung der Bevölkerung rufen soll, um damit auch einen kritischen Diskurs über sein Leben und geistiges Wirken zu evozieren, wäre ein "musealer Neustart" von größter Wichtigkeit.
Aus diesen angeführten Gründen soll der Betrieb der Gedenkstätten Krieglach/Alpl an die Universalmuseum Joanneum GmbH übertragen werden. Ein in Folge von der Universalmuseum Joanneum GmbH neu aufgestelltes Museumsmanagement, das sich auf eine möglichst breite museale Basis, also qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichendem Maß, Know-how im Vertriebs- und Verkaufswesen, Unterstützung durch Werkstätten und Restauratoren, vor allem aber auch auf die Möglichkeiten des Leistungszukaufs stützen kann, stellt eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft beider Landesgedenkstätten dar. Nur so könnten sich eine tatsächlich gesteigerte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit und wirtschaftlich belebende Effekte für die gesamte Region herstellen lassen. Damit wäre jedenfalls auch der geistige Brückenschlag zwischen dem Stifter des ursprünglichen Landesmuseums Joanneum und Peter Rosegger verwirklicht und ein bedeutsamer kulturpolitischer Auftrag zum Nutzen unseres Landes endgültig vollzogen.
Allerdings sollen die Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl auch als Teil des Universalmuseum Joanneum weiterhin im kulturpolitischen Verantwortungsbereich des Ressorts 1. Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer verbleiben. Zu diesem Zweck werden auch die Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung geändert.
Zwei Landesbedienstete, die für die Gedenkstätten des Landes Krieglach/Alpl tätig sind, sollen der Universalmuseum Joanneum GmbH zugewiesen werden. Die dafür zu errichtenden Zuweisungsverträge fallen in die Zuständigkeit der Abteilung 5 Personal.
Die Jahresgesamtkosten für den Betrieb der Gedenkstätten stellen sich laut Berechnungen der Universalmuseum Joanneum GmbH aktuell wie folgt dar:
Erlöse gesamt € 29.000,00
Summe der Personal- und Sachkosten € 309.300,00
Abzudeckende Kosten gesamt € 280.300,00
Der Universalmuseum Joanneum GmbH soll daher zur Abdeckung ihrer Betriebskosten jährlich ein Betrag in der Höhe von € 280.300,00 aus dem Volkskulturressort (Budget Abteilung 9) zur Verfügung gestellt werden, davon insgesamt € 156.000,00 für Personalkosten. Der Anteil für Personalkosten soll einer jährlichen Wertanpassung unterliegen.
Außerdem sollen, wie in der Jahreskostenberechnung der Universalmuseum Joanneum GmbH bereits berücksichtigt, die Einnahmen im Bereich der Landesgedenkstätten künftig der Universalmuseum Joanneum GmbH zur Verfügung stehen. Diese sind in den Landesvoranschlägen 2013 und 2014 im Teilabschnitt 2/3620 mit der Bezeichnung "Gedenkstätten des Landes" jeweils mit insgesamt € 28.900,00 budgetiert.
2. Ergänzung der Betriebsvereinbarung hinsichtlich der Übernahme des Betriebes der Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl:
Die Betriebsvereinbarung, abgeschlossen zwischen dem Land Steiermark und der Universalmuseum Joanneum GmbH, wurde vom Landtag Steiermark, mit Beschluss Nr. 888 vom 10. Dezember 2002, genehmigt. Die Betriebsvereinbarung wurde mit Landtagsbeschluss Nr. 741 vom 18. September 2007 dahingehend ergänzt, dass ab dem Jahr 2009 ein zusätzlicher Beitrag für die Vigilanten gewährt wird. Aufgrund dessen, dass sich seit dem Jahr 2003 wesentliche Änderungen im Bereich der Universalmuseum Joanneum GmbH ergeben hatten, war es erforderlich eine Anpassung der Betriebsvereinbarung vorzunehmen, weshalb mit Landtagsbeschluss Nr. 1202 vom 16. September 2008 unter anderem der Vertragspunkt "Finanzierung" geändert wurde. Mit Beschluss Nr. 315 vom 13. Dezember 2011 wurde vom Landtag Steiermark die Änderung der Betriebsvereinbarung im Vertragspunkt 2. "Finanzierung der übertragenen Aufgaben", aufgrund der mit Budgetbeschluss des Landtages Steiermark vom 27. April 2011, Nr. 127, genehmigten reduzierten Voranschlagsbeträge für die Jahre 2011 und 2012 abgeändert.
Nunmehr soll im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Universalmuseum Joanneum GmbH die Betriebsvereinbarung in den Vertragspunkten 2. "Finanzierung der übertragenen Aufgaben" und 5.1. "Im Eigentum des Landes Steiermark stehende Immobilien" ergänzt werden, da der Betrieb der Universalmuseum Joanneum GmbH nun auch den Betrieb der Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl umfassen soll. Damit verbunden ist die Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen (u.a. Vertragsvollziehung, Bewerbung und Beauftragungen, etc.).
Ergänzung in Vertragspunkt 2.:
Die gegenständliche Ergänzung der Betriebsvereinbarung soll insofern erfolgen, als dem Punkt 2.2. folgender Punkt 2.3. nachfolgt:
"2.3. Zuschuss zum Betrieb der Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl
Der Betrieb der Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl erfolgt gemäß Landtagsbeschluss Nr. ….. vom 2. Juli 2013 durch die Universalmuseum Joanneum GmbH als eigene organisatorische Einheit. Die Universalmuseum Joanneum GmbH verpflichtet sich für den Betrieb der Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl im Rahmen ihres Rechnungswesens einen eigenständigen Rechnungskreis zu führen.
Der Zuschuss zum Betrieb der Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl dient zur Abdeckung aller mit dem laufenden Betrieb der Steirischen Landesgedenkstätten verbundenen Aufwendungen für Personal- Sach- und Managementleistungen. Der Zuschuss des Landes Steiermark beträgt € 280.300,00. Der darin enthaltene Anteil für Sach- und Managementleistungen in der Höhe von € 124.300,00 stellt einen jährlichen Fixbetrag dar, der Zuschussanteil für Personalkosten von € 156.000,00 ist wertgesichert.
Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit des Zuschussanteils für Personalkosten dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 bzw. der an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für die Anpassung gemäß dieser Vereinbarung dient die für den Monat September 2012 bekannt gegebene Indexzahl. Die Wertanpassungen erfolgen jährlich für das folgende Wirtschaftsjahr, erstmals im Jänner 2014 für das Wirtschaftsjahr 2014. Die jährlichen Anpassungen haben durch die Gegenüberstellung des für September des dem Jahr der Anpassung vorausgehenden Jahres verlautbarten Index, mit dem Index, der für September 2012 bekannt gegeben wurde, zu erfolgen.
Um die Personalkostensteigerungen durch die jährlichen Gehaltserhöhungen, sowie die Mehrkosten durch Vorrückungen, Beförderungen und dergleichen zu finanzieren, wird dieser Betrag ab dem Jahr 2014 nach entsprechender Verbraucherpreisindexanpassung jährlich zusätzlich um 0,75 % erhöht (d.h. Verbraucherpreisindexerhöhung plus 0,75 % = jährliche Valorisierung).
Die Überweisung des Zuschusses auf das Konto der UMJ GmbH einschließlich der Refundierungen für die zugewiesenen Landesbediensteten erfolgt analog zu den diesbezüglichen Festlegungen im Punkt 2.1."
Durch die Einfügung des obigen Punktes in die Betriebsvereinbarung werden die jetzigen Punkte 2.3. "Bankverbindung UMJ" zu 2.4. und 2.4. "Auftragsvergabe" zu 2.5. der Betriebsvereinbarung. Der Punkt "Bankverbindung UMJ" ist dahingehend zu ergänzen (in Fettdruck), dass "die laufenden Überweisungen der unter den Punkten 2.1. bis 2.3. dieser Vereinbarung genannten Zuschüsse auf das Konto bei der Landeshypothekenbank mit der Kontonummer 20141312082, BLZ 56000 lautend auf UNIVERSALMUSEUM JOANNEUM GMBH zu erfolgen haben".
Ergänzung in Vertragspunkt 5.1.:
Da sich die Liegenschaft "Steirische Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl" im Eigentum des Landes befindet und nun von der Universalmuseum Joanneum GmbH genutzt werden soll, wäre die Betriebsvereinbarung wie folgt zu ergänzen:
"Nachstehend genannte Immobilien bzw. Liegenschaften befinden sich im Eigentum des Landes Steiermark und werden von der UMJ GmbH genutzt:
Schloß Eggenberg inkl. Mausoleum Ehrenhausen
Landeszeughaus
Alpengarten Rannach
Bohrkernarchiv Ebersdorf, Gemeinde Rinnegg
Künstlerhaus
Grundstück in Flavia Solva, Gemeinde Wagna
Steirische Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl"
Die bisher im Punkt 5.1. vereinbarten Regelungen (z.B. Kündigungsregelungen, Mietzins, Überlassung von Teilen dieser Immobilien durch die Universalmuseum Joanneum GmbH an Dritte) finden auch auf die Liegenschaft "Steirische Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl" Anwendung.
Alle anderen Punkte der Betriebsvereinbarung bleiben unverändert aufrecht. Insbesondere ist der Punkt 3. "Personalzuweisung" bei der Zuweisung von Landesbediensteten anzuwenden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juni 2013.
Die Betriebsvereinbarung mit der Universalmuseum Joanneum GmbH soll hinsichtlich der Übernahme des Betriebes der Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl um den Punkt 2.3. "Zuschuss zum Betrieb der Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl" ergänzt werden.