EZ/OZ: 2694/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 15.04.2014, 13:49:05
Landtagsabgeordnete(r): Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Bettina Vollath
Betreff:
Novellierung des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes
Der gesellschaftliche Diskurs rund um das Thema Sexarbeit ist stark von ideologischen und moralischen Wertvorstellungen geprägt. Diese dürfen jedoch nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Sexarbeit als gesellschaftliche Realität zu akzeptieren, ist ein wesentlicher Schritt um die rechtlichen Rahmenbedingungen für SexarbeiterInnen zu verändern. Verbote führen zu Kriminalisierung, Gewalt und Illegalität auf Kosten der Frauen. Wenn Sexarbeit ausgeführt wird, dann soll dies sicher, geschützt, gesund und auch nicht zu Dumping-Preisen oder illegal passieren, wodurch die Frauen weder für streetwork noch die Polizei erreichbar wären. Gerade in einem prekären Arbeitsfeld, wie der Sexarbeit, ist es besonders notwendig die arbeitsrechtlichen Bedingungen zu verbessern, wie Beratungseinrichtungen für SexarbeiterInnen seit Jahren fordern.
Zusätzlich zu der ohnehin bereits prekären Situation von SexarbeiterInnen haben in den letzten Jahren bedenkliche Entwicklungen bei den Betriebsformen von Bordellen stattgefunden. Im Bundesland Wien haben bereits zwei Flat-Rate Bordelle eröffnet, im Bundesland Niederösterreich ist ein weiteres in Planung. Ein Konzept, das allein schon aufgrund der Vermittlung "Frauen im Sonderangebot" mehr als geschmacklos ist.
Ein großer Teil der Kompetenzen im Prostitutionswesen wird über Landesgesetz geregelt. Jedes Bundesland hat unterschiedliche gesetzliche Regelungen, unter welchen Bedingungen Sexdienstleistungen angeboten werden dürfen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Rahmenbedingungen wurde im März 2009 im Rahmen der Task Force Menschenhandel eine sogenannte Arbeitsgruppe "Länderkompetenzen Prostitution" unter der Leitung der damals im Bundeskanzleramt angesiedelten Frauensektion eingerichtet. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren VertreterInnen der zuständigen Landesbehörden, Beratungsorganisationen sowie VertreterInnen der Sicherheitsbehörden.
Ergebnis dieser AG "Länderkompetenzen Prostitution" ist ein im Mai 2012 veröffentlichter Bericht mit Empfehlungen, wie die prekäre Situation von SexarbeiterInnen durch landesgestzliche Regelungen verbessert werden kann.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Es wird ein Unterausschuss eingerichtet, der sich mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Länderkompetenzen Prostitution" befasst mit dem Ziel, eine Novellierung des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes zu erarbeiten und dabei insbesondere die neu entstandene Problematik der Flat-Rate Bordelle zu behandeln.
Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)