LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2614/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 14.03.2014, 09:37:13


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
PendlerInnenbeihilfe des Landes Steiermark


Bis zum ersten Kürzungsbudget der "Reformpartnerschaft" zahlte das Land Steiermark direkt eine PendlerInnenbeihilfe aus. Diese wurde zur Gänze vom Land finanziert. Die Kosten wurden damals mit 1,5 Millionen Euro beziffert.

Gerade Klein- und KleinstverdienerInnen profitierten von dieser Beihilfe, da sie anders als das PendlerInnenpauschale des Bundes kein Freibetrag (der das zu versteuernde Einkommen vermindert, also für Menschen mit geringem Einkommen keine Auswirkung hat), sondern eine Direktzahlung ist. Die PendlerInnenbeihilfe des Landes korrigierte daher teilweise die Schieflage, die durch die ungerechte Form der Förderung von SpitzenverdienerInnen unter gleichzeitiger Vernachlässigung von GeringverdienerInnen durch das PendlerInnenpauschale des Bundes entstanden ist.

Auch unter Berücksichtigung der  jüngsten Änderungen der PendlerInnenförderung des Bundes (Erhöhung des PendlerInnenzuschlags, Verbesserungen bei Teilzeitbeschäftigung), ist es noch immer so, dass diejenigen, die eine Förderung am stärksten benötigen, wesentlich schlechter gestellt sind als SpitzenverdienerInnen, die keiner Unterstützung bedürfen, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Siehe dazu auch http://stmk.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/frauen/Gender_Budgeting_im_Steuersystem.html.

Mit dem Kürzungsbudget nach der letzten Landtagswahl war eine Abschaffung der PendlerInnenbeihilfe geplant. Durch die massiven Proteste entschloss man sich, die Beihilfe nicht zu streichen, sondern die Auszahlung an die Arbeiterkammer Steiermark auszulagern und die Kosten nur mehr zu 2/3 aus dem Landesbudget zu finanzieren. Das restliche Drittel wird von der AK getragen, die unselbstständig Beschäftigten dürfen sich diesen Teil der Beihilfe also über die AK-Umlage selbst bezahlen.

Seit dieser Änderung bei der Mittelaufbringung und administrativen Abwicklung hat sich die Situation für die BezieherInnen wie folgt entwickelt:

Die Beihilfe wird rückwirkend ausbezahlt, derzeit für das Jahr 2012. Sowohl Beihilfe als auch Einkommensgrenzen wurden gegenüber dem Vorjahr also 2011 angehoben. Die Beihilfe wurde um ca. 8 Prozent erhöht, die Einkommensgrenzen wurden um 5 % angehoben.

Dennoch ist die Beihilfe vollkommen unzureichend. Den Höchstbetrag von 389 € bekommt, wer monatlich (14 Monatsgehälter) weniger als brutto 870 € verdient und eine Wegstrecke (Hin- und Retourweg) von mehr als 150 km zurücklegt. Diese Kriterien werden äußerst selten erfüllt.

70 % der BeihilfenbezieherInnen sind weiblich. Im letzten Jahr wurden 1.123.000 € ausbezahlt, mit denen 9.711 Personen unterstützt wurden. Der durchschnittliche Förderbetrag lag bei ca. 116 €.  (vergl. auch http://steiermark.orf.at/news/stories/2569574/).

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehestmöglich einen Vorschlag zur Neuordnung und Absicherung der PendlerInnenbeihilfe des Landes zur Beschlussfassung vorzulegen, der sich an den folgenden Eckpunkten orientiert:

  • Anhebung der Einkommensgrenzen an realistische Bruttoeinkommenswerte, da der Höchstbeihilfenbezug derzeit nur mehr bei Teilzeitbeschäftigung möglich ist.
  • Senkung der Mindestdistanz zwischen Arbeits- und Wohnort von derzeit 25 auf 20 km, wie es beim kleinen PendlerInnenpauschale der Fall ist.
  • Erhöhung der PendlerInnenbeihilfe analog zu den Preissteigerungen der öffentlichen Verkehrsmittel, also jährlich bis zum 1,75 fache der Inflationsrate
  • Rücknahme der Auslagerung des Vollzuges an die Arbeiterkammer Steiermark, und Wiedereinführung der vollständigen Finanzierung der Beihilfe aus Landesmitteln.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)