LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2814/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 28.05.2014, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT16-600/2014-127; ABT16-VT-SV.03-198/2014-14
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Landesstraße L301, Hitzendorferstraße, BV.: „GRW Wetzelsdorf”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 120.000,00, Kreditmittelfreigabe bei VSt. 1/611203-0020

Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.

Es wird beantragt, das Übereinkommen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für diese Grundeinlösung von insgesamt € 120.000,-- die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im folgenden angeführten Grundstücke zu genehmigen.

Es ist die Ablöse nachstehender Grundstücksflächen im Eigentum von Frau Mag. Doris HILLMAYER, Reininghausstraße 69, 8020 Graz notwendig.

PLAN  GB         KG            EZ    GST       BA    WI     ART*   m²     €/m²      WERT

* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche:  Straße/Nebenanlage          VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche          FLG = Flächengewinn

12      63109   Baierdorf   220  366/2    GT   01     DBS     340   200,00    68.000,--

212    63109   Baierdorf   220  366/2    GT   01     DBN     260   200,00    52.000,--

GESAMTENTSCHÄDIGUNG:                                                            € 120.000,--


Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beigezogen. Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit der Liegenschaftseigentümin ein Kaufpreis von € 200,00/m² für dauernd beanspruchte Flächen vereinbart werden. Dieser Preis entspricht dem Verkehrswert der gegenständlichen Grundstücksflächen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Mai 2014.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Kostenbeitrag in der Höhe von € 120.000,-- zu der Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße L301, Hitzendorferstraße, Abschnitt: "GRW Wetzelsdorf”, zugunsten von Frau Mag. Doris HILLMAYER, Reininghausstraße 69, 8020 Graz, wird genehmigt.