EZ/OZ: 2814/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 28.05.2014, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT16-600/2014-127; ABT16-VT-SV.03-198/2014-14
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Betreff:
Landesstraße L301, Hitzendorferstraße, BV.: „GRW Wetzelsdorf”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 120.000,00, Kreditmittelfreigabe bei VSt. 1/611203-0020
Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.
Es wird beantragt, das Übereinkommen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für diese Grundeinlösung von insgesamt € 120.000,-- die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im folgenden angeführten Grundstücke zu genehmigen.
Es ist die Ablöse nachstehender Grundstücksflächen im Eigentum von Frau Mag. Doris HILLMAYER, Reininghausstraße 69, 8020 Graz notwendig.
PLAN GB KG EZ GST BA WI ART* m² €/m² WERT
* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche: Straße/Nebenanlage VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche FLG = Flächengewinn
12 63109 Baierdorf 220 366/2 GT 01 DBS 340 200,00 68.000,--
212 63109 Baierdorf 220 366/2 GT 01 DBN 260 200,00 52.000,--
GESAMTENTSCHÄDIGUNG: € 120.000,--
Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beigezogen. Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit der Liegenschaftseigentümin ein Kaufpreis von € 200,00/m² für dauernd beanspruchte Flächen vereinbart werden. Dieser Preis entspricht dem Verkehrswert der gegenständlichen Grundstücksflächen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Mai 2014.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Kostenbeitrag in der Höhe von € 120.000,-- zu der Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße L301, Hitzendorferstraße, Abschnitt: "GRW Wetzelsdorf”, zugunsten von Frau Mag. Doris HILLMAYER, Reininghausstraße 69, 8020 Graz, wird genehmigt.