EZ/OZ 2701/4
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Verfassung
Betreff:
Novelle des Statuts der Stadt Graz
zu:
- 2701/1, Novelle des Statuts der Stadt Graz (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Verfassung" hat in seiner Sitzung vom 29.04.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Neben der Behebung von einigen redaktionellen Fehlern und Aktualisierungen (Verweise), der Einfügung eines Inhaltsverzeichnisses und einer Übergangsbestimmung im Zusammenhang mit dem Entfall der Berufungskommission ab dem 1. Juli 2014 sollen folgende Änderungen des Statutes der Landeshauptstadt Graz vorgenommen werden:
Durch eine Änderung des § 13a soll der Stadt Graz ermöglicht werden, Mitgliedern des Bezirksrates den Aufwand für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittelnzu ersetzen.
In § 44a sollen öffentlich-rechtliche Verträge neu geregelt werden.
Durch eine Änderung des § 48 sollen Stadtsenatsmitglieder die Möglichkeit erhalten, dem Gemeinderatsklub der Wahlpartei, der sie vorgeschlagen hat, anzugehören.
Durch eine Änderung des § 63 soll die Vertretung von Stadtsenatsmitgliedern - vor allem bei außerplanmäßigem Ausscheiden - einheitlich und praktikabel geregelt werden.
Durch eine Änderung des § 68 sollen die Folgen von Beschlüssen, die unter Außerachtlassen der Befangenheitsbestimmungen gefasst werden - angelehnt an die Bestimmungen in der Gemeindeordnung - vernünftig geregelt werden.
Durch eine Änderung von § 96 sollen der Stadt Graz Doppelbudgets ermöglicht werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ….., mit dem das Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
(siehe angeschlossenen Gesetzestext)