Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung vom 25.03.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Landtagsbeschluss Nr. 741 vom 17.9.2013 wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Musikschulförderung zur Kenntnis genommen.
Gemäß Art. 52 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010 hat die Landesregierung spätestens 6 Monate nach Behandlung des Berichtes, für den Fall, dass der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthält, dem Kontrollausschuss im Landtag zu berichten:
Bezüglich der Empfehlung des Landesrechnungshofes unter Punkt 3.1.auf Seite 11, wonach die Fortbildungsmaßnahmen, Wettbewerbe und kulturellen Veranstaltungen in der Förderrichtlinie aufzunehmen sind, wird mitgeteilt, dass die derzeit für das Schuljahr 2013/14 gültige Richtlinie diesbezüglich bereits überarbeitet wurde.
Bezüglich der Empfehlungen des Landesrechnungshofes unter Punkt 3.1 auf Seite 12 betreffend Ermäßigung des Schulkostenbeitrages wird mitgeteilt, dass diesbezüglich Verhandlungen mit dem Gemeinde- und Städtebund aufgenommen wurden, mit dem Ziel, dass zukünftig die Bearbeitung und Abwicklung der Schulkostenbeitragsermäßigungen bei den Gemeinden stattfindet.
Bezüglich der Empfehlungen des Landesrechnungshofes unter Punkt 3.2 auf Seite 14 betreffend den Fördervertrag und die Prüfkompetenz des Landes wird mitgeteilt, dass in der überarbeiteten und derzeit gültigen Förderrichtlinie das Einsichtsrecht des Landes in die Aufzeichnungen der Gemeinden bereits enthalten ist.
Allgemein wird unter Punkt 3.4 auf Seite 16 betreffend die Lehrverpflichtung der Musikschullehrerinnen mitgeteilt, dass sowohl für die Förderung, wie auch für einen zeitgemäßen, den aktuellen Bedingungen entsprechenden Unterricht eine Novellierung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes, LGBL. Nr. 69/1991 i.d.g.F., dringend notwendig ist.
Dahingehend kann mitgeteilt werden, dass zwischen den Abteilungen 6 und 7 bereits laufend Gespräche stattfinden und die Novellierung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes, LGBL. Nr. 69/1991 i.d.g.F., bereits durch die zuständige Abteilung 7 in Ausarbeitung ist.
Bezüglich der Empfehlungen des Landesrechnungshofes unter Punkt 4. von Seite 20 bis Seite 22 wird mitgeteilt, dass in der derzeit geltenden Richtlinie für das Schuljahr 2013/14 auf die ordnungsgemäße Dokumentation hingewiesen wird. Auch die Förderverträge wurden dahingehend abgeändert, dass auf die ordnungsgemäße Dokumentation hingewiesen wird. Im Zuge der derzeit laufenden Überprüfungen aller Musikschulen wurden bereits im Einzelfall aufgrund von Verletzungen der Richtlinienvorgaben teilweise Fördersummen einbehalten.
Bezüglich der Empfehlungen des Landesrechnungshofes unter Punkt 5. auf Seite 23, die Finanzierungs-, Aufgaben-und Ausgabenverantwortung in eine Hand zu legen, wird darauf hingewiesen, dass durch die Vielfältigkeit der Zuständigkeiten bundes-und landesgesetzliche Änderungen notwendig wären.
Da das Land Steiermark der größte Fördergeber des kommunalen Musikschulwesens ist, wurden als ersten Schritt die Förderrichtlinien und -verträge entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofes angepasst. Die Musikschulen aller Trägergemeinden werden überprüft und an weiteren Adaptierungen - wie des Statuts und des Dienstrechts - wird gearbeitet. Eine Zusammenführung der Finanzierungs-, Aufgaben-und Ausgabenverantwortung würde eine neue Form der Trägerschaft bedeuten. Da eine neue Trägerschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verein, Körperschaft öffentlichen Rechts usw.) auch eine völlige Neuausrichtung des steirischen Musikschulwesens mit den damit verbundenen umfangreichen Konsequenzen, wie zum Beispiel die Neuordnung der Dienstgebereigenschaften für rund 900 LehrerInnen bedeuten würde, ist eine solche derzeit nicht geplant.
Der Maßnahmenbericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend, Musikschulförderungen (Einl.Zahl. 1905/3\; Landtagsbeschluss Nr. 741 vom 17.09.2013), wird zur Kenntnis genommen.