LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 2597/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Wissenschaft

Betreff:
Grazer Altstadtanwalt - Tätigkeitsbericht 2013


zu:


  • 2597/1,
    Grazer Altstadtanwalt - Tätigkeitsbericht 2013 (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Wissenschaft" hat in

seiner Sitzung

vom
25.03.2014
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Zur Wahrung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung der Grazer Altstadt im Vollziehungsbereich des Landes ist Hofrat Prof. Dr. Manfred Rupprecht mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22.12.2011 auf die Dauer von 3 Jahren als Altstadtanwalt bestellt worden. Der Altstadtanwalt ist dann beizuziehen und zur Stellungnahme aufzufordern wenn beabsichtigt ist, von Gutachten der Altstadtsachverständigenkommission abzuweichen. Der Altstadtanwalt ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit an keine Weisungen gebunden.
 
Nach § 15 Abs. 3 Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) 2008 ist der Altstadtanwalt verpflichtet, der Steiermärkischen Landesregierung einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Dieser ist anschließend an den Landtag weiterzuleiten.

Nunmehr wurde von Hofrat Prof. Dr. Manfred Rupprecht der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 verfasst. Dieser Tätigkeitsbericht liegt bei.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 06. März 2014.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Grazer Altstadtanwalt - Tätigkeitsbericht 2013 wird zur Kenntnis genommen.