LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 13

EZ/OZ 2326/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Europa

Betreff:
Absicherung von Gentechnik-Anbauverboten


zu:


  • 2326/1, Absicherung von Gentechnik-Anbauverboten (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Europa" hat in seinen Sitzungen vom 03.12.2013 und 25.03.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Die europäischen und in besonders hohem Ausmaß die österreichischen Bürgerinnen und Bürger lehnen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion entschieden ab. Gegen den Willen einer großen Bevölkerungsmehrheit wäre es bei einer Aufhebung der Anbauverbote in Österreich möglich, Gentechnik-Pflanzen anzubauen. Damit würden nationale Sicherheitsmaßnahmen außer Kraft gesetzt, ohne eine gründliche und unabhängige Bewertung im Lichte wissenschaftlicher Erkenntnisse zuzulassen.

Die von der Kommission propagierte sogenannte "Koexistenz" gentechnischer und gentechnikfreier Produktionsmethoden und Verarbeitungsstränge erweist sich als unlösbares Problem und bürdet der bäuerlichen und biologischen Landwirtschaft unzumutbare Risiken und Kosten auf. Industrielle Monokulturen, in denen die Gentechnik-Landwirtschaft zum Einsatz kommt, schädigen die Umwelt, gefährden die Gesundheit und führen weltweit die bäuerliche Landwirtschaft in den Ruin. Die Bundesländer, auch die Steiermark im Jahr 2006, führten daher sogenannte Gentechnik-Vorsorgegesetze ein, um die österreichischen Bäuerinnen und Bauern vor GVO (gentechnisch veränderte Organismen) Verunreinigungen zu schützen.

Die EU-Kommission hat sich, entgegen aller wissenschaftlichen Bedenken, für die Zulassung des Anbaus von Gentech-Mais 1507 von Pioneer in Europa ausgesprochen. Dieser Beschluss kann jetzt nur noch im EU-Ministerrat mit einer sogenannten Qualifizierten Mehrheit gestoppt werden. Diese Mehrheit zu erreichen wird alles andere als leicht. Die Bundesregierung muss daher so rasch wie möglich mit anderen EU-Mitgliedstaaten Kontakt aufnehmen und ein Bündnis gegen den Anbau von Gen-Pflanzen schließen. 
 
Der Gentechmais 1507 ist in zweifacher Hinsicht gentechnisch verändert: er produziert ein Insektengift (Cry1F)\; das dafür notwendige Gen wurde aus Bakterien (Bacillus thuringiensis (Bt)) gewonnen. Zudem ist der Mais auch gegenüber einem Spritzmittel der Firma Bayer (Glufosinate, auch bekannt unter dem Handelsnamen "Liberty”) resistent.

Auch im Bereich des Selbstbestimmungsrechtes der Mitgliedsstaaten besteht dringender Handlungsbedarf. Die EU-Kommission machte bereits 2010 den Vorschlag, dass die Mitgliedsstaaten künftig das Recht erhalten sollten, selbst zu entscheiden, ob auf ihren Feldern gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen dürfen oder nicht. Auch das EU-Parlament hat sich für dieses Recht ausgesprochen. Lediglich im Rat (also in dem Gremium, in dem die RegierungsvertreterInnen der Mitgliedsstaaten sitzen) kam es zu keiner Einigung. Die Republik Österreich muss daher auch eine rasche Initiative im Rat starten. Zeitdruck ist gegeben, denn bei den derzeit stattfindenden Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsübereinkommen könnten GVO-Verbote, die nicht fix verankert sind, durch die Hintertür ausgehebelt werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, damit diese
  1. die österreichischen Gentechnik-Anbauverbote vehement verteidigt, weiterhin durch wissenschaftliche Argumente untermauert und alle Rechtsmittel bis hin zum Europäischen Gerichtshof ausschöpft, damit auch in Zukunft keine gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich angebaut werden und
  2. auf EU-Ebene engagiert dafür eintritt, dass das Selbstbestimmungsrecht der Regionen Europas auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion endlich anerkannt wird.