EZ/OZ 2687/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Auflassung der L134, Kerpelystraße von km 0,000 bis km 3,862
auf einer Länge von 3.862 m Landesbeitrag zur Instandsetzung
in der Höhe von € 1.500.000,00 zu Lasten der VSt. 1/611204-7355, 2014 apl. Ausgabe € 750.000,00, Bedeckung: VSt. 1/611202-0604 Gemeinde: Stadtgemeinde Leoben Pol. Bezirk: Leoben
zu:
- 2687/1, Auflassung der L134, Kerpelystraße von km 0,000 bis km 3,862 auf einer Länge von 3.862 m Landesbeitrag zur Instandsetzung in der Höhe von € 1.500.000,00 zu Lasten der VSt. 1/611204-7355, 2014 apl. Ausgabe € 750.000,00, Bedeckung: VSt. 1/611202-0604 Gemeinde: Stadtgemeinde Leoben Pol. Bezirk: Leoben (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 29.04.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung:
Die laufenden Änderungen der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur bewirken auch nachhaltige Veränderungen der Verkehrsstruktur einzelner Landesstraßen. Das Landesstraßennetz der Steiermark muss daher immer wieder den geänderten Funktionen und Verkehrsverhältnissen angepasst werden.
Landesstraßen, die ihre Funktion entsprechend § 7 Abs. 1 LStVG 1964 verloren haben, sind nach § 8 Abs. 1 LStVG 1964 als solche aufzulassen.
Mit der Stadtgemeinde Leoben wurde diese funktionelle Straßennetzbereinigung einvernehmlich geregelt. Mit Vertrag vom 18. Februar 2014 (GZ: ABT16 VT-SV.02-1/2013-8) hat sich die Gemeinde bereit erklärt, die L134, Kerpelystraße, von km 0,000 (Kreuzung B116, Leobener Straße) bis km 3,862 (Kreuzung B115a, Donawitzer Straße) mit einer Gesamtlänge von 3.862 m in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen, wenn von der Landesstraßenverwaltung für die letztmalige Instandsetzung der aufzulassenden Landesstraße ein einmaliger Pauschalbetrag von brutto € 1.500.000,00 geleistet wird.
Das Land Steiermark verpflichtet sich, diesen Pauschalbetrag in zwei gleichen Raten (erste Rate bis Ende Juni 2014, zweite Rate bis Ende Juni 2015) zu leisten.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Landtag Steiermark in Kraft.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2014.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
- Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
- Gemäß § 8 Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. 134,
Kerpelystraße, von km 0,000 bis km 3,862 in einer Länge von 3.862 m aufgelassen und der Stadtgemeinde Leoben übergeben. - Die Beitragsleistung für die letztmalige Instandsetzung der L134, Kerpelystraße, in Höhe von insgesamt € 1.500.000,00 zu Lasten der 2014 außerplanmäßig zu eröffnenden VSt. 1/611204-7355 "Beiträge an Gemeinden" wird genehmigt.
- Die Bedeckung in der Höhe von € 750.000,00 wird bei der VSt. 1/611202-0604 "Instandsetzungen für Straßen und Brücken" im Landesvoranschlag 2014 sichergestellt. Für die 2. Rate in der Höhe von € 750.000,00 wird im Rahmen des Verkehrsbudgets 2015 Vorsorge getroffen.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Landtag Steiermark in Kraft.