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Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 42 Abs. 1 Z 8 i.V.m. § 47 Abs. 2 L-GBG (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Soziales" hat in
seiner Sitzung
vom
29.04.2014
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Angeschlossener Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten über die Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung wurde der Steiermärkischen Landesregierung vorgelegt.
Gemäß § 47 Abs. 3 L-GBG ist auch dem Landtag in dreijährigen Abständen ein umfassender Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern und der Frauenförderung sowie der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Landes- und Gemeindedienst vorzulegen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. März 2014.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten gem. § 47 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz wird zur Kenntnis genommen.