EZ/OZ: 2824/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 05.06.2014, 13:35:16
Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Informations- und Teilnahmerecht aller Fraktionen im Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand besteht aus dem/der BürgermeisterIn, dem/der VizebürgermeisterIn und dem/der GemeindekassierIn, in Gemeinden mit über 3000 EinwohnerInnen aus dem/der BürgermeisterIn, zwei VizebürgermeisterInnen, dem/der GemeindekassierIn und einem weiteren Vorstandsmitglied und in Gemeinden mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen aus dem/der BürgermeisterIn, zwei VizebürgermeisterInnen, dem/der GemeindekassierIn und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien haben nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand.
Dadurch ist nicht gewährleistet, dass Oppositionsparteien im Gemeindevorstand vertreten sind oder ausreichend informiert werden. Das ist demokratiepolitisch bedauerlich, da im Gemeindevorstand gemäß § 44 GemO sehr wesentliche Entscheidungen für die Gemeinde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fallen.
In Salzuburg hingegen gibt es höhere demokratiepolitische Standards in den Gemeinden. § 34 (2) Gemeindeordnung sieht folgendes vor:
In der Gemeindevertretung vertretene Parteien (Wählergruppen) haben nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung in der Gemeindevorstehung. Die in der Gemeindevorstehung nicht vertretenen Fraktionen der Gemeindevertretung haben das Recht, je ein Mitglied mit beratender Stimme, aber ohne Antrags- und Stimmrecht, namhaft zu machen.
Gemäß § 34 (8) Gemeindeordnung sind Gemeindevertreter mit beratender Stimme (Abs 2 zweiter Satz) ... über Beschlussfassungen im Umlaufweg zu informieren.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zur Steiermärkischen Gemeindeordnung im Landtag einzubringen, wonach die im Gemeindevorstand nicht vertretenen Fraktionen des Gemeinderates das Recht haben, je ein Mitglied mit beratender Stimme, aber ohne Antrags- und Stimmrecht, namhaft zu machen, und diese Mitglieder über Beschlussfassungen im Umlaufweg zu informieren sind.
Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)