EZ/OZ: 2823/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 05.06.2014, 13:35:05
Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Demokratische Kontrolle des Regierungskommissärs bei Gemeindezusammenlegungen
Mit 1.1.2015 werden in von einer Gemeindezusammenlegung betroffenen Gebieten von der Aufsichtsbehörde zur Fortführung der Verwaltung bis zur Angelobung des vom neuen Gemeinderat gewählten Bürgermeisters Regierungskommissäre eingesetzt. In der Regel wird der/die BürgermeisterIn der größten Gemeinde eingesetzt.
Gleichzeitig befindet sich dieser Regierungskommissär in vielen Fällen als BürgermeisterkandidatIn der zusammengelegten Gemeinde zu diesem Zeitpunkt im Wahlkampf, was naturgemäß zu Interessenskonflikten führen kann.
Zugleich werden mit der Einsetzung des Regierungskommissärs die Gemeinderäte aufgelöst, und es gibt keine demokratische Kontrolle mehr. Um dieses Demokratiedefizit zu beheben und damit insbesondere auch kleinere zusammenzulegende Gemeinden Gehör finden, soll dem Regierungskommissär ein Beirat mit Informations- und Kontrollrechten zur Seite gestellt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zur Steiermärkischen Gemeindeordnung im Landtag einzubringen, wonach für den Fall, dass ein Regierungskommissär für eine Gemeindezusammenlegung bestellt wird, diesem ein Beirat zur Seite zu stellen ist, der ein Recht auf Information und Kontrolle hat und aus je einem Mitglied jeder Fraktion jeder betroffenen Gemeinde zusammengesetzt sein soll.
Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)