LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2826/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 05.06.2014, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT16-600/2014-135; ABT16 VT-OV.07-1/2013-39
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Stellungnahme der Landesfinanzreferentin

Betreff:
Vereinbarung über Betrieb und Finanzierung von Busleistungen im Bereich Voitsberg – Bärnbach – Kohlschwarz – Kainach bei Voitsberg (Verbundlinie VL713) für einen Zeitraum von 3 Jahren (Sommerferienbeginn 2014 bis Sommerferienbeginn 2017)\; Finanzierungsbeitrag des Landes: € 12.000,00, VSt. 1/690204-7420 „Beiträge an den Verkehrsverbund“

Ausgangslage:
Die Firma Watzke Verkehrsbetriebe GesmbH &\; CO KG hat auf der Linie 713 von Voitsberg über Bärnbach und Kohlschwarz nach Kainach bei Voitsberg mit Ferienbeginn im Juli 2013 drei ganzjährige Vormittagskurse eingestellt, da diese nach den Angaben der Firma Watzke nicht mehr eigenwirtschaftlich geführt werden konnten. Infolge dessen sind Stadt bzw. Bahnhof Voitsberg aus den nördlichen Bereichen der Stadt Bärnbach sowie den davon nördlich gelegenen Gemeinden Kohlschwarz und Kainach bei Voitsberg nach ca. halb acht Uhr morgens bis ca. halb zwölf Uhr mittags, in den Ferien sogar bis nach dreizehn Uhr, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr zu erreichen. Des Weiteren bestehen in diesem Zeitraum für die dort lebende Bevölkerung auch keine Anschlussmöglichkeiten an die im Stundentakt verkehrende S-Bahn.
Die Gemeinde Bärnbach ist an die Abteilung 16 mit dem Ersuchen herangetreten, als Ersatz für die seitens der Firma Watzke zurückgenommenen Verkehrsdienstleistungen zumindest eine Busverbindung um ca. 09:00Uhr vormittags von Kainach bei Voitsberg (Haltestelle Dorfplatz) bis Voitsberg Bahnhof und zurück, in Abstimmung mit dem S-Bahntakt als Mindestbedienung der Region für den Erledigungsverkehr ganzjährig wieder einzuführen.
Diesem Anliegen wird seitens der Abteilung 16 aus verkehrsplanerischer Sicht zugestimmt. Vor allem das Engagement und die Bereitschaft der Mitfinanzierung der betroffenen Gemeinden garantieren die lokale Verankerung und Inanspruchnahme dieses Angebots in der Region.
Die Leistungen sollen an den Bestbieter vergeben werden.

Kosten und Finanzierung:
Die Kostenschätzung für die zu erbringenden Leistungen ergibt für die gesamte Vertragslaufzeit von drei Jahren unter der Berücksichtigung einer 2%-igen Wertanpassung sowie rd. 10% für Unvorhergesehenes einen Betrag von geschätzt maximal € 18.000,00.
Die Region hat sich grundsätzlich bereit erklärt, ein Drittel der Finanzierung zu übernehmen. Das Land Steiermark übernimmt zwei Drittel der Finanzierung. Der Beitrag des Landes für die Busleistungen für den genannten Zeitraum beträgt dem entsprechend maximal € 12.000,00.

Die Kosten für das Land Steiermark stellen sich wie folgt dar:

Kosten in € (gerundet inkl. rd. 10% Unvorhergesehenes):
Kosten 2014                                     2.400,00
Kosten 2015                                     4.000,00
Kosten 2016                                     4.100,00
Kosten 2017                                     1.500,00
Landesanteil gesamt (66,67%)        12.000,00

Der Beitrag des Landes für das Jahr 2014 in der Höhe von maximal € 2.400,00 wird bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" sichergestellt.
Für die Finanzierung der Jahre 2015 (rund € 4.000,00), 2016 (rund € 4.100,00) und 2017 (rund € 1.500,00) in der Gesamthöhe von maximal € 9.600,00 ist im Verkehrsbudget bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" entsprechend Vorsorge zu treffen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juni 2014.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Abteilung 16 wird ermächtigt, über die beschriebenen Leistungen eine Vereinbarung mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH, den Gemeinden und den leistungserbringenden Verkehrsunternehmen auf die Dauer von drei Jahren (Sommerferienbeginn 2014 bis Sommerferienbeginn 2017) abzuschließen.
  3. Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die Steirische Verkehrsverbund GmbH. in der Höhe von insgesamt maximal € 12.000,00 für den oben genannten Zeitraum zu leisten.
  4. Der Beitrag des Landes für das Jahr 2014 in der Höhe von maximal € 2.400,00 wird bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" sichergestellt.
  5. Für die Finanzierung der Jahre 2015 (rund € 4.000,00), 2016 (rund € 4.100,00) und 2017 (rund € 1.500,00) in der Gesamthöhe von maximal € 9.600,00 ist im Verkehrsbudget bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" entsprechend Vorsorge zu treffen.