LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2827/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 05.06.2014, 00:00:00


Geschäftszahl(en): LAD-20666/2013-32; LAD-05.00-584/2002-63
Zuständiger Ausschuss: Verwaltung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 21. Mai 2014 in Schlaining

Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Bei der Landeshauptleutekonferenz am 21. Mai 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergebnisse erzielt:

1. Meinungsaustausch über den Dialogprozess Bildung

Ergebnis:
Die Länder sind um die Erreichung einer hervorragenden Qualität im österreichischen Bildungssystem bestrebt und werden dazu weiterhin ihren Beitrag leisten. In diesem Sinn besonders wichtig ist eine Straffung der Schulverwaltung, um Synergien zu nutzen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.
Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedenfalls zu erhöhen. Das Angebot von Frau Bundesministerin HEINISCH-HOSEK, Gespräche über den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 27. November 2009 und über die Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz vom 11. Oktober 2011 mit offenem Ausgang der Ergebnisse führen zu wollen, wird ausdrücklich begrüßt.

2. EU/US Freihandels- und Investitionsschutzabkommen (TTIP)

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert den Bund unter Bezugnahme auf die einheitliche Länderstellungnahme VSt-7437/20 vom 5.5.2014 auf, die Länder umfassend und vollständig über den Verhandlungsgegenstand und den Verhandlungsfortschritt zum EU/US-Freihandels- und Investitionsschutzabkommen (TTIP) zu informieren.

3. Strukturreformen der Bundesverwaltung\; Einbindung der Länder

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, bei Strukturreformen in der Bundesverwaltung die Länder einzubinden und eine partnerschaftliche Vorgangsweise zu gewährleisten.

4. Mittel aus dem Katastrophenfonds der Republik Österreich für Katastrophenhilfsdienste der Länder

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass die Feuerwehren für Präventionsmaßnahmen aus dem Katastrophenfonds Mittel erhalten.

Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich dafür aus, dass künftig nicht zur Gänze ausgeschöpfte Mittel des Katastrophenfonds auch für Vorsorgemaßnahmen anderer anerkannter Katastrophenhilfsdienste der Länder verwendet werden können.

5. Finanzierungssituation der Fachhochschulen

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 die Forderung nach einer dringend gebotenen Valorisierung der Bundesförderung für den Fachhochschulbereich, da der Bundesanteil an der gemeinsamen Finanzierung seit Jahren nachweisbar kontinuierlich gesunken ist.

6. Blutsicherheitsgesetz und Arzneiwareneinfuhrgesetz

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt unter Hinweis auf ihren Beschluss aus dem Jahre 2005 die Forderung, dass das Fehlen von Gewinnabsichten bei den mit Bluttransfusionen befassten Einrichtungen im Blutsicherheitsgesetz und im Arzneiwareneinfuhrgesetz sicherzustellen ist. Das Sammeln von Blutspenden soll ausschließlich Organisationen vorbehalten sein, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.

7. Kriterien des Vergabeverfahrens

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich dafür aus, dass bei der Umsetzung der neuen Vergaberichtlinien dem Bestbieterprinzip besondere Beachtung geschenkt wird und dieses auch grundsätzlich Anwendung finden soll.

8. Erwachsenenbildung

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekennt sich zum Grundrecht auf Bildung und zu einem regional und sozial gerechten Zugang zu den Angeboten der Erwachsenenbildung. Bildungsferne und bildungsbenachteiligte Personen sollen die Möglichkeit haben, in allen Lebensphasen Versäumtes und fehlende Bildungsabschlüsse nachzuholen.

Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich dafür aus, dass die Inhalte der zu verlängernden Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, BGBl I 39/2012, in ihrer bisherigen Form ("Basisbildung" und "Nachholen des Pflichtschulabschlusses") beibehalten werden.

9. Ausbildungspflicht sowie Ausbildungsgarantie für junge Menschen in Österreich

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz begrüßt das Projekt "Ausbildung bis 18" und bekundet die Bereitschaft zur Mitwirkung an der Umsetzung dieses Projektes.

In diesem Zusammenhang kommt der Ausbildungsgarantie große Bedeutung zu. Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich daher dafür aus, den seit 2008 erfolgreichen Weg der Ausbildungsgarantie und dualen Berufsausbildung weiter fortzusetzen.

10. Blackout\; Netzwiederaufbau im Inselbetrieb

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstreicht die Wichtigkeit einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung und erachtet es für notwendig, die österreichische Bevölkerung und Wirtschaft vor den Folgen eines Blackouts bestmöglich zu schützen.

Aus diesem Grund begrüßt die Landeshauptleutekonferenz die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Netzwiederaufbaukonzeptes durch die APG und entsprechender Inselnetzwiederaufbaukonzepte durch die Verteilernetzbetreiber.

Die Landeshauptleutekonferenz geht bei der Entwicklung dieser Konzepte davon aus, dass aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und zur notwendigen Diversifizierung auch die Einbindung der relevanten Kraftwerksblöcke vorgesehen wird.

Der Bund wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, die dafür erforderlichen rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen und insbesondere für die damit verbundenen Kosten die erforderlichen finanziellen Mittel entsprechend verfügbar zu machen.

11. Beschlüsse der Landesfinanzreferentenkonferenz zu den Themen Verlängerung des Finanzausgleichs
und Haushaltsreform

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt folgende Beschlüsse der Landesfinanzreferentenkonferenz:

Zum Thema "Finanzausgleich\; Verlängerung bis 2016":

Die Landesfinanzreferentenkonferenz stimmt dem Vorhaben der österreichischen Bundesregierung, den bestehenden Finanzausgleich bis Ende 2016 zu verlängern, zu und ersucht Herrn Bundesminister für Finanzen die dafür notwendigen Grundlagen zu erarbeiten.

Weiters wird Herr Bundesminister für Finanzen ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche finanzausgleichsrelevanten Art. 15a B-VG Vereinbarungen (siehe Anhang/unten) und finanzausgleichsrelevanten bundesgesetzlichen Regelungen, insbesondere im Bereich der Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft und der Schutzwasserwirtschaft, zumindest im bisherigen Umfang (€ 100 Mio. bzw. € 79 Mio.) bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden.

Anhang:

- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen für Insassen von Justizanstalten (Ablauf des 31.12.2013\; Verlängerung um 2014 gab es Umfrage VSt-4161/66 vom 29.10.2013 - es gab NEIN von Wien)
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (gilt bis 31.12.2014)
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtätig kostenlosten und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (Absicherung des Mehraufwandes bis Ende des Kindergartenjahres 2014/2015)
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite bedarfsorientierte Mindestsicherung (Die Vereinbarung gilt bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode\; eine Evaluierung ist im Jahre 2013 durchzuführen. Die Ergebnisse sind in die Verhandlungen über die nächste FAG-Periode einzubeziehen.)
- Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (Zweckzuschuss bis 2014)
- Vereinbarung gemäß Art- 15a. B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (Zweckzuschuss bis 2014) Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen
(Die Förderung der Bildungsmaßnahmen endet mit 31.12.2014.)

Hinweis:
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, geändert wird, BGBl. I Nr. 199/2013 (Abs. 1 Diese Vereinbarung wird unter Verzicht auf ein Kündigungsrecht für die Dauer der Geltung des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007, in der derzeit geltenden Fassung, jedenfalls aber bis zum 31. Dezember 2014 geschlossen. Wird die Geltungsdauer des FAG 2008 auf Basis einer Einigung zwischen dem Bund und den Ländern über den Finanzausgleich verlängert, so wird auch die Geltungsdauer dieser Vereinbarung unter Verzicht auf ein Kündigungsrecht auf denselben Zeitraum erstreckt.
- Vereinbarung gemäß Art- 15a. B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen wurde bereits bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 verlängert (BGBl. I Nr. 192/2013).

(VSt-13/1666 vom 12.5.2014)

Zum Thema "Haushaltsrechtsreform (VRV-Neu)":

Die Landesfinanzreferentenkonferenz ersucht die Verbindungsstelle, den von der (Länder-)Arbeitsgruppe unter Beiziehung des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes erarbeiteten Entwurf einer Art. 15a B-VG Vereinbarung (einschließlich einer VRV-Neu) dem Bundesministerium für Finanzen als Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Finanzen vom 12.3.2014 zu übermitteln und beauftragt gleichzeitig die eingesetzte Arbeitsgruppe, auf dieser grundsätzlichen Basis mit dem Bundesministerium für Finanzen in Verhandlungen zu treten.

Die Landesfinanzreferentenkonferenz weist auf die Forderung des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes hin, wonach der gegenständliche Vorschlag für eine VRV-Neu bei der Umsetzung in den Städten und Gemeinden spezifischer Anpassungen für die kommunale Ebene bedarf.

(VSt-8/407 vom 12.5.2014)

Weiters hält der Vorsitzende fest als Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz nominiert für die künftigen Verhandlungen über eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs in den Lenkungsausschuss (politische Ebene) als Ländervertreter die Landesfinanzreferenten von Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Wien sowie des jeweils vorsitzführenden Landes. Die Teilnahme steht auch den Landesfinanzreferenten der anderen Länder offen.

12. Breitbandausbau

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass eine hochwertige flächendeckende Breitbandversorgung einen maßgeblichen Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort und Lebensraum Österreich darstellt.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt die Landeshauptleutekonferenz unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 die Forderung nach einer Fortsetzung der mit 31. Dezember 2013 abgelaufenen kofinanzierten Breitbandinitiative BBA 2013 und der Zurverfügungstellung der angemessenen Budgetmittel.

13. Hausapotheken

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 dafür aus, dass Hausapotheken der niedergelassenen Ärzte im ländlichen Raum zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der ländlichen Bevölkerung so rasch wie möglich umgesetzt werden.

14. Militärkommanden in den Bundesländern

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz betont das Erfordernis einer regionalen Verankerung des Bundesheeres und unterstreicht daher die Bedeutung der Militärkommanden als kompetente und selbständig funktions- und entscheidungsfähige Kommanden zur Truppenführung und lehnt daher jede Schwächung der Strukturen der Militärkommanden ab.

15. Israelische Kultusgemeinde Wien

Ergebnis:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht HLH HÄUPL, in Gespräche mit der Israelitischen Kultusgemeinde Wien über einen allfälligen Finanzierungsanteil der Länder am Projekt "Friedhöfe und Archiv" aufzunehmen und die Länder über die Ergebnisse zu informieren.

16. Balkan\; Hochwasser

Ergebnis:
Die Verbindungsstelle wird beauftragt, zu erheben, welche Stelle innerhalb des BMI für die Koordination der österreichischen Hilfsmaßnahmen für das Hochwassergebiet am Balkan zuständig ist, und dies den Ländern sodann bekannt geben.



Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juni 2014.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 21. Mai 2014wird zur Kenntnis genommen.