EZ/OZ: 2828/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 05.06.2014, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT04-2776/2014-30
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath, Hermann Schützenhöfer, Franz Voves, Johann Seitinger, Siegfried Schrittwieser, Gerhard Kurzmann, Michael Schickhofer, Christopher Drexler (ÖVP), Christian Buchmann
Beilagen: Beilage 1, Beilage 2
Betreff:
Landesfinanzrahmen und Strategiebericht sowie Mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung
Landesfinanzrahmen und Strategiebericht:
Gemäß Artikel 19 Abs. 2 L-VG hat die Landesregierung dem Landtag jährlich den Entwurf eines Finanzrahmens so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser spätestens in der letzten Sitzung der ordentlichen Tagung beschlossen werden kann. Nach Artikel 19 Abs. 3 L-VG und § 9 Abs. 2 StLHG 2014 hat der Landesfinanzrahmen auf Bereichsebene (bisherige Ressorts) für die vier folgenden Finanzjahre Obergrenzen für Auszahlungen und Untergrenzen für Einzahlungen sowie die Grundzüge des Stellenplans zu enthalten. Der Entwurf des Landesfinanzrahmens und dessen Zielsetzungen sind gemäß § 11 StLHG 2014 im Strategiebericht zu erläutern.
Unter Beachtung dieser Grundlagen wurde daher der Landesfinanzrahmen für das Gesamtbudget und auf Bereichsebene ausgearbeitet und im beiliegenden Strategiebericht (Beilage 1) durch die jeweils zuständigen Bereiche (Ressorts) erörtert.
Der Strategiebericht soll daher dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung des Landesfinanzrahmens und zur Kenntnisnahme des Berichtes vorgelegt werden.
Mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung
Weiters sind laut Artikel 15 Abs. 1 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, jährlich bis 31. August über die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung an das Österreichische Koordinationskomitee zu berichten.
Es wurden daher die beiliegenden Unterlagen für den Bericht zur mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung an das Österreichische Koordinationskomitee entsprechend den Vorgaben nach dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 ausgearbeitet (Beilage 2). Die Meldungen bezüglich "Personaldaten des Landes" wurden von den Abteilungen 5 und 6 bereitgestellt. Die Daten für das KAGes-Personal konnten seitens der zuständigen Abteilung nicht zeitgerecht übermittelt werden. Diese müssten durch die zuständige Abteilung gesondert an das Bundesministerium für Finanzen/Österreichisches Koordinationskomitee gemeldet werden.
Festgehalten wird, dass die Berichterstattung für die Gemeinden durch die Abteilung 7 gem. Art. 15 Abs. 1 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 im Wege des Landeskoordinationskomitees zu erfolgen hat.
Der im Sinne des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 ausgearbeitete Bericht zur mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung an das Österreichische Koordinationskomitee soll ebenfalls in den Landtag Steiermark zur Beschlussfassung eingebracht werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juni 2014.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landesfinanzrahmen und der Strategiebericht gem. StLHG 2014 sowie der vorstehende Bericht zur mittelfristigen Finanz- und Budgetplanung und zur mittelfristigen Ausrichtung der Haushaltsführung gem. Österreichischen Stabilitätspakt 2012 werden genehmigt.