LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2538/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 14.02.2014, 09:33:45


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnbauförderung

Der Rechnungshof legte am 29. Jänner 2014 einen Bericht über das System der Wohnbauförderung beim Land Steiermark. Diese Prüfung fand insbesondere mit Augenmerk auf die Anfang 2009 wirksam gewordene Umstellung der Wohnbaufinanzierung, bei dem die Zweckzuschüsse des Bundes für die Wohnbauförderung von zuletzt rd. 238 Mio. EUR jährlich, durch zusätzliche, nicht zweckgewidmete Anteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben ersetzt wurden. Der Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen durch das Land Steiermark sowie das Förderungsinstrument der Wohnbeihilfe waren nicht Gegenstand dieser Gebarungsüberprüfung.

Der Prüfungszeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2007 bis 2011. Ziel dieser Gebarungsüberprüfung war laut Rechnungshof, beim Land Steiermark die Entwicklung des Mitteleinsatzes, die Definition der Förderungsziele, die
Angemessenheit der Förderungskriterien, die Abdeckung der sozialen Bedürfnisse durch  Maßnahmen der Wohnbauförderung (soziale Treffsicherheit), die Berücksichtigung energiesparender Maßnahmen, die Kontrolle der Mittelverwendung und die Angemessenheit der Organisation der Förderungsverwaltung zu untersuchen.

Dabei traten zum Teil erstaunliche Sachverhalte zu Tage, wie zum Beispiel die Gebührstellung des Verkaufes von Forderungen aus Wohnbaudarlehen im Jahr 2012 erzielten Erlöses mit einem Teilbetrag von rd. 163 Mio. EUR bereits für das Finanzjahr 2011, was den Verrechnungsvorschriften widersprach, oder die befremdliche Tatsache, dass Überprüfungen der Wohnbauträger durch die Steiermärkische Landesregierung als Aufsichtsbehörde unter Hinweise auf den Revisionsverband der Wohnbauträger und den Landesrechnungshof vollständig unterblieben.

Auch die interne Organisation ließ Mängel erkennen, so führte der Rechnungshof zur Abwicklung der Förderprogramme durch die zuständige Abteilung aus: "Interne Qualitätsstandards zu den Förderungsformen waren nur in Einzelfällen vorhanden, eine umfassende Verfügbarkeit über die Dokumente für die Mitarbeiter war nicht gegeben. Arbeitsplatzbeschreibungen waren nicht durchgehend auf dem aktuellen Stand." Feststellungen über unsystematisch durchgeführte und uneinheitlich ausgeübte Kontrollen der geförderten Bauvorhaben, ergänzen dieses Bild.
Wesentlicher als solche Teilbefunde aber ist das Urteil des Rechnungshofes über Effektivität und Ausmaß des Mitteleinsatzes, die Vollzugspraxis und die aufsichtsbehördliche Tätigkeit im Bereich des geförderten Wohnbaus insgesamt. Ohne auf weitere der im Bericht dargelegten qualitativen und administrativen Mängel en Detail einzugehen, sei an dieser Stelle ein Teil der diesbezüglichen zusammenfassenden Feststellungen des Rechnungshofes zitiert:
"Das Land Steiermark verfügte über kein geschlossenes Konzept, das zur Umsetzung der — im Wesentlichen sozialen, ökologischen und raumordnungspolitischen — Ziele der Wohnbauförderung sowie zur Ableitung von Wirkungszielen und Reformvorschlägen genutzt werden könnte. Eine Evaluierung von Förderungsformen anhand von Vergleichen der Förderbarwerte fehlte.

Die Förderungsprogramme für jährlich rd. 1.400 neu zu errichtende Wohneinheiten im
Geschoßbau berücksichtigten die sehr inhomogene Bedarfsstruktur innerhalb des
Landes Steiermark nicht ausreichend.

Kontrollen der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel erschienen
bezüglich Systematik und Risikoorientierung verbesserungsfähig."
Bezeichnenderweise wurde auch eine vom Land Steiermark im Jahr 2011 eingeleitete Evaluierung der Wohnbauförderung — mit Einbindung eines Beratungsunternehmens — nie fertiggestellt.
Dieser Rechnungshofbericht bietet einmal mehr Anlass, über Verbesserungen und Neuordnung der Wohnbauförderung in der Steiermark nachzudenken, jedenfalls aber der Umsetzung wenigstens der wichtigsten im Bericht ausgesprochenen Empfehlungen näherzutreten.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

(1) Unabhängig von einer allfälligen Rückkehr zu einem System zweckgewidmeter Zuschüsse zur Wohnbauförderun durch den Bund die Zuführung der erforderlichen Mittel für Zwecke der Wohnbauförderung sicherstellen, die mit den vom Rechnungshof festgestellten zusätzlichen Mittelzufluß aus dem Finanzausgleich seit Wegfall der Zweckzuschüsse korreliert, 

(2) Erträge (etwa aus dem Verkauf von Forderungen aus Wohnbauförderungsdarlehen)
erst dann zu verrechnen (in Gebühr zu stellen), wenn sie realisiert sind,
 
(3) die beim Land Steiermark bestehenden unterschiedlichen Förderungsinstrumente sollten anhand eines Vergleichs von Förderbarwerten zu evaluieren,

(4) im Interesse einer klaren Zuordnung der Verantwortung und eines einheitlichen Vollzugs der Aufgaben die Angelegenheiten der Wohnbauförderung bei einem Mitglied der Landesregierung zu bündeln,
 
(5) zwecks bestmöglicher Information und  Unterstützung der MitarbeiterInnen im Bereich der Wohnbauförderung für die verschiedenen Förderungsformen Qualitätsstandards zu erstellen, und die für die Aufgabenbewältigung relevanten Unterlagen und Dokumente in
Form einer Datenbank zur Verfügung zu stellen.

(8) die Arbeitsplatzbeschreibungen im Bereich der Wohnbauförderung zu aktualisieren,

(9) bei der Erstellung der Wohnbauprogramme von vorneherein Kriterien zu entwickeln, die eine nachvollziehbare und objektive Auswahl der eingereichten Projekte aufgrund von vorzunehmen.

(10) zusätzlich zu den Prüfungen der gemeinnützigen Bauvereinigungen durch den
Revisionsverband und zu entsprechenden Überprüfungen durch den Landesrechnungshof
zur Sicherstellung einer ausreichenden, ausgewogenen und nachvollziehbaren Prüfung
der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel, als Aufsichtsbehörde zumindest fallweise auch eigene Prüfungen vorzusehen, sowie

(11) dabei eine strategische Prüfungsplanung für den Bereich der Wohnbauförderung zu installieren. Dabei sollten jedenfalls die Mindestanzahl  von Prüfungen (je Einzelmaßnahme) sowie Qualitätsstandards zu den abzudeckenden Prüffeldern, zu den Methoden, zur Dokumentation der Prüfschritte, der Feststellungen und deren Konsequenzen vorgegeben werden,

(12) Mindeststandards für die Dokumentation der Baustellenkontrollen und Mängelfeststellungen festzulegen,

(13) Vorhaben zur Errichtung geförderter Eigenheime in Zukunft aufgrund nachvollziehbarer Kriterien die raumplanerische Standortqualität hin zu überprüfen,

(14) die Fertigstellung der im Dezember 2011 beauftragten Studie zur
Evaluierung und Optimierung der Wohnbauförderung konsequent zu betreiben, und dem Landtag unverzüglich nach ihrer Fertigstellung über deren Ergebnisse berichten. 


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)